Neues AngebotiPhones gibts nun zum Mieten – ist das billiger?
Beim Elektronikhändler Media Markt können Kunden iPhones neu zu einem fixen Monatspreis mieten. Ist das wirklich günstiger? Und was passiert im Schadensfall?
Telekom-Experte Ralf Beyeler erklärt, was er vom Handy mieten hält.
Nirgendwo auf der Welt ist die iPhone-Dichte grösser als in der Schweiz. Trotzdem können sich längst nicht alle hierzulande die Smartphones aus dem Hause Apple leisten. Denn ohne Abo kosten die Geräte je nach Ausstattung oft mehr als 800 Franken pro Stück.
Für Kunden, die sich weder längerfristig mit einem Abo an einen Anbieter binden lassen möchten, noch den vollen Preis für ein neues Gerät bezahlen möchten, bietet der Elektronikhändler Media Markt daher mit dem Slogan «Immer das neuste Modell zum unschlagbaren Preis» neu iPhones zur Miete an.
Dabei gilt: Die Mindestmietdauer liegt bei drei Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Die gebrauchten Geräte werden nach Ablauf der Mietdauer gereinigt und überprüft und über Ricardo zu Occasionspreisen weiter verkauft.
Ab 20 Franken pro Monat
Preislich sieht das Angebot von Media Markt wie folgt aus: das iPhone SE (16 GB) gibts beispielsweise für 19.95 Franken pro Monat. Ein iPhone 6S Plus (32 GB) kostet 29.95 Franken, ein iPhone 7 (128 GB) schlägt mit 34.95 Franken zu Buche.
Letztgenanntes Modell kostet bei Apple zum Beispiel 879 Franken. Das enstpricht in etwa 25 Monatsmieten bei Media Markt. Anders ausgedrückt: Wer plant, das Gerät länger als zwei Jahre zu nutzen, kauft es besser, statt es zu mieten.
Gebrauch machen vom Angebot können nur Kunden, die eine Media-Markt-Shopping-Card besitzen. Diese dient als bargeldloses Zahlungsmittel in den Filialen und im Onlineshop des Elektronikhändlers. Alle Warenbezüge werden den Kartenbesitzern monatlich in Rechnung gestellt.
Im Schadensfall entstehen Kosten
Der Besitz einer Karte setzt ein Mindestalter von 18 Jahren und eine positive Kreditfähigkeitsprüfung voraus. Will heissen: Wer schon betrieben worden ist oder unbezahlte Schulden hat, bekommt allenfalls keine Media-Markt-Shopping-Card und kann somit auch kein iPhone mieten.
Was passiert, wenn am gemieteten Gerät Schäden entstehen? Media-Markt-Sprecherin Séverine de Rougemont sagt zu 20 Minuten, dass das Gerät in gutem Zustand zurückgebracht werden müsse. «Bei der Rückgabe, wird das Gerät begutachtet. Bei normalen Gebrauchsspuren entstehen selbstverständlich keine Kosten.»
Je schlechter der Zustand des Gerätes, desto mehr müsse aber am Wert korrigiert werden. Will heissen: Verursacht der Kunden grössere Schäden, muss er diese selber bezahlen, wobei die Kosten je nach Modell variieren können.
Unsachgemässe Behandlung des Mietobjekts
Was übermässige Schäden am Gerät sind, das zeigen die AGBs von Media Markt auf. Dort steht beispielsweise, dass die Mieter die iPhones nicht zweckentfremdet verwenden dürfen. Ebenfalls nicht geschützt sind die Mieter gegen Feuchtigkeitsschäden, Kontakt mit Flüssigkeiten, Schläge oder Stürze aller Art, längere Sonneneinstrahlung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Wartungsanleitungen des Herstellers.
Ist das Gerät irreparabel zerstört, muss der Mieter Media Markt Schadenersatz in Höhe des Restwerts des iPhones bezahlen. Berechnet wird dieser Wert gemäss einer Tabelle auf der Unterschriftenseite des Mietvertrages. Wird das Gerät gestohlen, müssen die Kunden ausserdem sofort die Polizei verständigen. Und sie sind verpflichtet, Media Markt eine Kopie des Polizeirapports auszuhändigen.
Eine Hoffung bei kaputten Handys können Mieter nur dann noch haben, wenn sie eine passende Versicherung abgeschlossen haben. «Bei uns sind Miethandys über die Privathaftpflicht-Police zum Zeitwert und mit einem Selbstbehalt von 200 Schweizer Franken versichert», erklärt die Zurich-Versicherung auf Anfrage.