Schloten für NotenHöhere Rente dank ungesundem Lebensstil
In Deutschland bietet eine Versicherung Rauchern und Übergewichtigen eine höhere Rente an - die Versicherten leben ja weniger lang. Der Anbieter plant den baldigen Vorstoss in den Schweizer Markt.
Die Quantum Leben offeriert starken Rauchern (ab 15 Zigaretten pro Tag), schwer Übergewichtigen oder Personen mit schlechtem Gesundheitszustand individuell kalkulierte – meist höhere – Renten. Der Versicherer mit Sitz in Liechtenstein will sein in Deutschland erfolgreiches Konzept für Versicherte mit tiefer Lebenserwartung schon bald in die Schweiz bringen. «Wir werden zum nächstbesten Zeitpunkt mit diesem Produkt auch in die Schweiz kommen, mit einigen potenziellen Schweizer Vertriebspartnern laufen bereits Gespräche», erklärt Ralf Schönung, Marketingverantwortlicher für Quantum. Die Gesellschaft sei ein Produkthaus mit lediglich rund 30 Mitarbeitern, weswegen man jeweils einen Vertriebspartner suche. Auch in Deutschland setze man bereits seit einigen Jahren auf den unabhängigen Aussendienst von Versicherungsmaklern oder Banken, fügt Schönung an.
Der Arzt entscheidet
Hohe Hürden dürften Quantum in der Schweiz nicht in den Weg gestellt werden. «Seit Mitte der Neunzigerjahre gibt es keine Einheitstarife mehr und die Lebensversicherer können ihre Risikogruppen frei wählen», erklärt Frank Keidel vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV). Bei der Leibrente handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Frank Keidel führt an, in der reinen Todesfallversicherung gebe es teilweise bereits die Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher, für Leibrenten gebe es seines Wissens bisher aber noch keine Anbieter in der Schweiz, die das machten.
Auch ethisch gibt es von offiziellen Stellen wenig Vorbehalte. Obwohl man anführen könnte, dass so ein ungesunder Lebensstil belohnt wird oder dass man den Rauchkonsum oder das Gewicht steigern könnte, um die vorteilhafte Prämie zu ergattern. Die Diagnose des Hausarztes gibt den Ausschlag, ob man in den Genuss der Rente kommt oder nicht. Zur Kontrolle kann die Versicherung zudem einen Cotinin-Test verlangen. Das ist ein Stoff, den der Körper bei Nikotinkonsum bildet.
BAG ist nicht begeistert
Das Bundesamt für Gesundheit(BAG)reagiert wenig begeistert auf das Versicherungsprodukt. «Grundsätzlich sind Anreize, die einen ungesunden Lebensstil honorieren, nicht zu begrüssen», erklärt Mediensprecherin Mona Neidhart. Sie verweist aber darauf, dass Lebensversicherungen in den Bereich der Privatversicherungen gehören. Zuständig dafür sei die Finanzmarktaufsicht Finma.
Die Finma hat noch keine Kenntnis eines derartigen Produktes in der Schweiz. «Auf den ersten Blick überrascht das im vorliegenden Fall zugrunde liegende Modell. Die Aufsicht bewegt sich im Lebensversicherungsbereich jeweils im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftsfreiheit und Rechtsgleichheit, namentlich dem Diskriminierungsverbot», erklärt Finma-Sprecher Tobias Lux. Die Unterscheidung von Risikomerkmalen wie Alter, Geschlecht, Rauchgewohnheiten oder auch des BMI (Body Mass Index) sei im Versicherungsbereich aber ein üblicher und auch zulässiger Vorgang, um die erforderlichen Berechnungen anstellen und solide Versicherungsprodukte anbieten zu können. Als Voraussetzung für die notwendige Rechtsgleichheit müsse sich die Risikodifferenzierung an statistischen, objektiv erfassten Daten orientieren, und überdies auf alle Versicherten dieses Produktes gleichermassen angewendet werden. Lux verweist darauf, dass «die Finma keinen ethischen Auftrag hat».
Ganz so neu ist die Idee, den Gesundheitszustand für die Wahl einer Versicherungsleistung zu berücksichtigen, nicht. Viele Ratgeber für die zweite Säule empfehlen Versicherten mit angeschlagenem Gesundheitszustand oft, das Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalleistung sofort zu beziehen.