GeldpolitikSchweizer Nationalbank führt Negativzins ein
Drei Jahre nach Einführung des Euro-Mindestkurses verschärft die Schweizerische Nationalbank (SNB) ihren Kampf gegen die Frankenstärke und führt Negativzinsen ein.

Der Eingang der Schweizerischen Nationalbank in Bern.
Die Schweizerische Nationalbank wird Guthaben auf ihren Girokonten mit einem Zins in Höhe von −0,25 Prozent belasten. Damit strebt sie an, dass der Dreimonats-Libor in den negativen Bereich fällt. Deshalb dehnt sie das Zielband für den Dreimonats-Libor auf −0,75 Prozent bis 0,25 Prozent aus und erweitert es auf seine übliche Breite von einem Prozentpunkt. Der Negativzins betrifft jene Giroguthaben, die einen Freibetrag von 10 Millionen Franken überschreiten.
Mit der Massnahme strebt die SNB an, dass ihr Leitzins in den negativen Bereich fällt. Daher dehnt sie das Zielband für den massgeblichen Dreimonats-Libor auf 0,75 bis 0,25 Prozent aus und erweitert es auf seine übliche Breite von einem Prozentpunkt. Seit 2011 betrug das Zielband 0 bis 0,25 Prozent. Der nur indirekt von der SNB steuerbare Dreimonatslibor notierte nahe Null.
Es ist ein weitreichender Entscheid, der Einfluss auf den gesamten Finanzplatz Schweiz und somit auch auf die kleineren Banken hätte. Noch im Juni hielten es die meisten Marktbeobachter für unwahrscheinlich. Zu diesem Schritt sah sich die SNB zum letzten Mal 1973 gezwungen.
Mindestkurs bestätigen
Mit dem Negativzins bekräftigt die Nationalbank den Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro und wird ihn weiterhin mit aller Konsequenz durchsetzen, wie es in einem Mediencommuniqué heisst.
«Der Mindestkurs bleibt das zentrale Instrument, um eine unerwünschte Verschärfung der monetären Rahmenbedingungen durch eine Aufwertung des Frankens zu verhindern», schreibt die Nationalbank weiter. In den letzten Tagen hätten verschiedene Faktoren zu einer stärkeren Nachfrage nach sicheren Anlagen geführt.
Unmittelbar nach der Ankündigung kletterte der Euro auf 1,2080 Franken an. In den letzten Tagen hatte er an der Marke von 1,2010 Franken geklebt und damit nahe am Mindestkurs.
Die Einführung von Negativzinsen macht das Halten von Frankenanlagen weniger attraktiv und unterstützt damit den Mindestkurs. Die Nationalbank ist bereit, wenn nötig unbeschränkt Devisen zu kaufen und weitere Massnahmen zu ergreifen.
EZB-Politik bekräftigt
Die europäische Zentralbank hat im Juni den negativen Einlagezins für Banken eingeführt. Der Negativzins ist eines von mehreren Instrumenten, mit denen die Europäische Zentralbank gegen die drohende Deflation im Euroraum vorgehen will. Das ist so etwas wie eine Steuer, die Banken zahlen, wenn sie ihre überschüssige Liquidität bei der Zentralbank lagern.
Normalerweise würden sie dafür Zinsen erhalten. Doch die EZB will, dass die Banken das Geld zur Kreditvergabe nutzen und in Umlauf bringen. Der Strafzins für Einlagen soll sie dazu anspornen.
Folgen für Bankkunden
Ob der Schritt der SNB indirekt auch bei den Spar- und Anlagekonten von Bankkunden zu negativen Zinsen führt, wird sich zeigen müssen. Experten gingen bislang davon aus, dass lediglich grössere Beträge betroffen sein könnten, weil sonst kleinere Guthaben abgezogen werden dürften.
Allerdings könnten die Banken versuchen, über höhere Gebühren und Spesen die Negativzinsen der SNB weiter zu reichen. Zunächst waren keine Stellungnahmen von Banken erhältlich.
Der am Donnerstag verkündete Schritt der SNB ist eine Premiere. In den 1970er-Jahren wurden nur auf Guthaben von Ausländern Kommissionsbelastungen erhoben. Zudem waren diese vom Bundesrat verordnet.
Das bedeutet der Negativzins auf Girokonto-Guthaben:
Der Negativzins wird auf Girokonto-Guthaben erhoben, die auf Schweizerfranken lauten – sofern der Kontoinhaber eine Bank, ein Effektenhändler, ein Bargeldverarbeiter, eine Clearing- und Settlementorganisation, eine Pfandbriefanstalt, eine Versicherung, eine internationale Organisation oder eine Zentralbank ist.
Der Zinssatz beträgt aktuell -0.25% p.a. Der Negativzins wird nur auf jenem Teil des Giroguthabens erhoben, der einen bestimmten Betrag (Freibetrag) überschreitet. Der Freibetrag gilt pro Kontoinhaber und beträgt pro Kontoinhaber mindestens CHF 10 Mio.