SonderflügeAirlines verdienen gut an Ausschaffungen
Ausschaffungsflüge sind für Airlines ein gutes Geschäft. Allein die Schweiz zahlte 2015 für solche Transporte 8,3 Millionen Franken – und charterte 45 Maschinen für Sonderflüge.
Die Flüchtlingskrise dominiert derzeit die politische Diskussion in der Schweiz. Zentrale Frage ist, wer in der Schweiz bleiben darf und wer nicht. Es gilt: Will jemand das Land trotz eines abschlägigen Asylentscheids oder nach verbüsster Gefängnisstrafe nicht verlassen, schaffen die Behörden die betroffene Person – wenn möglich – aus.
Viele der Abschiebungen geschehen per Flugzeug. Die Flugkosten für «Rückführungen auf dem Luftweg», wie die Ausschaffungen in der Beamtensprache genannt werden, betrugen im vergangenen Jahr 8,3 Millionen Franken, wie Céline Kohlprath, Sprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM), zu 20 Minuten sagt.
Insgesamt schaffte die Schweiz 6285 Personen in regulären Linienflugzeugen aus, wie bisher unveröffentlichte Zahlen zeigen. In 5797 Fällen begleiteten Polizisten die Auszuschaffenden bis zum Flugzeugeingang. In 488 Fällen reisten sie mit den Ausgeschafften bis in den Zielstaat mit, so Kohlprath. Teilweise setzten sie dabei Handfesseln ein. Nicht nur für die ausgeschaffte Person, auch für die Polizisten musste das SEM reguläre Flugtickets kaufen.
Ein gutes Geschäft für die Airlines
Neben den Ausschaffungen via Linienflugzeug gab es 2015 auch 45 Sonderflüge. Diese Art des Transports wird dann angewendet, wenn zu erwarten ist, «dass die rückzuführende Person starken körperlichen Widerstand leisten wird.» Es handelt sich dabei also um speziell von der öffentlichen Hand für Ausschaffungen gecharterte Flüge; eine Art Abschiebe-Sammeltransport.
228 Personen wurden mit solchen Sonderflügen 2015 in ihren Heimatstaat zurückgebracht. Die Kosten für derartige Flüge betrugen laut SEM 2,2 Millionen Franken.
Die Millionenausgaben zeigen: Für die Airlines sind die Ausschaffungen ein gutes Geschäft. Auf Broker-Anfragen der Regierungen nach Chartermaschinen offerieren laut Insidern oft die Airlines aus Osteuropa am günstigsten. Ein Branchenkenner bestätigt: «Für die Fluggesellschaften sind Rückführungen ein gutes Zusatzgeschäft.»
50'000 Franken pro Sonderflug
Das trifft besonders für Sonderflüge zu. Zum Preis eines einzelnen solchen Transports nennt das SEM keine konkrete Zahl. Doch der durchschnittliche Preis pro Flug lässt sich leicht berechnen. Für 45 Sonderflüge gab das SEM 2015 2,2 Millionen Franken aus. Ergo kostet ein Flug im Schnitt etwa 50'000 Franken.
Rechnet man das auf die 228 in dem Jahr auf diesem Wege ausgeschafften Personen herunter, ergibt sich ein Preis von durchschnittlich knapp 10'000 Franken pro ausgeschaffter Person. Nicht inbegriffen in dieser Rechnung sind die Kosten für die Polizisten, wobei auf einem Sonderflug immer mindestens zwei Beamte eine Person begleiten.
Airlines geben sich zugeknöpft
Befragt man Airlines zum Geschäft mit den Ausschaffungen, geben sie sich zugeknöpft. Für die Swiss sagt Sprecherin Karin Müller: «Bezüglich Ausschaffungsflüge kann ich lediglich bestätigen, dass Swiss als nationale Airline für Ausschaffungsflüge im Auftrage des Bundes zur Verfügung steht.»
Immerhin bestätigt Müller, dass die Ausschaffungen sowohl mittels regulären als auch mittels Sonderflügen stattfinden. Dabei stehe die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gäste und des Flugpersonals an erster Stelle, jeder Einsatz werde in Zusammenarbeit mit dem SEM sorgfältig geplant und professionell durchgeführt.
Helvetic Airways führt keine Ausschaffungen für das SEM durch. Easyjet sagt nur: «Wir halten uns an alle relevanten Prozeduren, Regulationen und Anforderungen der Behörden.»
Weshalb Sonderflüge?
Sonderflüge gibt es, wenn zu erwarten ist, dass die rückzuführende Person starken körperlichen Widerstand leisten wird. Für den Transport wird somit ein Sonderflug nötig. Jede rückzuführende Person wird von mindestens zwei Polizisten begleitet. Es dürfen laut Schweizer Gesetz explizit Zwangsmittel wie Handfesseln und andere Fesselungsmittel sowie körperliche Gewalt eingesetzt werden. Damit ein Sonderflug durchgeführt werden kann, muss das entsprechende Herkunftsland mit der Schweiz kooperieren. Mit insgesamt 44 Staaten hat die Schweiz deshalb «Abkommen über die Rücknahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt» abgeschlossen. Sonderflüge haben daher beispielsweise schon nach Kosovo, Nigeria, Afghanistan, Russland, in den Irak oder auch in die Türkei stattgefunden. Es ist aber auch schon passiert, dass Empfängerstaaten den Sonderflügen die Landeerlaubnis nicht erteilten und diese mit den Gefangenen an Bord zurückkehren mussten. (kwo)