Flug Air France 447Airbus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Eine französische Richterin hat wegen des Absturzes einer Air-France-Maschine im Juni 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen den Flugzeugbauer Airbus eingeleitet.
Wegen des Absturzes einer Air-France-Maschine im Juni 2009 hat eine französische Richterin am Freitag eine vorläufige Anklage wegen Totschlags gegen die Fluggesellschaft erlassen. Bei dem Absturz kamen alle 228 Menschen an Bord ums Leben. Air-France-Chef Pierre-Henri Gourgeon kritisierte die Entscheidung von Richterin Sylvie Zimmerman als «unbegründet».
Zimmerman hatte tags zuvor schon ähnliche Vorwürfe gegen den Flugzeughersteller Airbus erhoben. Mit der Erhebung einer vorläufigen Anklage können die ermittelnden Richter die Untersuchung zu dem Fall weiterführen, bevor sie dann entscheiden, ob die Sache vor Gericht kommt.
Für Airbus eine «voreilige» Entscheidung
Wie Air France hatte auch Airbus die Entscheidung der Richterin kritisiert. Konzernchef Thomas Enders erklärte am Donnerstag in Paris, Airbus sei mit der «voreiligen» Entscheidung Zimmermans nicht einverstanden, vor allem angesichts der noch ungeklärten Unglücksursache.
Der aus Rio de Janeiro kommende Airbus mit Ziel Paris verschwand in der Nacht zum 1. Juni 2009 vor Brasilien von den Radarschirmen und stürzte ins Meer. In den folgenden Wochen wurden mehr als tausend Wrackteile und etwa 50 Leichen geborgen.
Die zur Ermittlung der Unglücksursache wichtigen Flugschreiber wurden bislang nicht gefunden. In der kommenden Woche wollen Spezialisten einen vierten Versuch unternehmen, die sogenannten Black Boxes zu bergen. Air France und Airbus finanzieren das mit rund neun Millionen Euro. (dapd)