Beim AKW-Gau wird das Volk zur Kasse gebeten

Aktualisiert

HaftungsfrageBeim AKW-Gau wird das Volk zur Kasse gebeten

Kommt es in der Schweiz zu einer Reaktorkatastrophe wie in Japan, haften die AKW-Betreiber nur mit einer Milliarde Franken, die restlichen 3999 Milliarden zahlt das Volk.

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Greenpeace-Aktivisten simulierten im September 2002 beim AKW Beznau mit Rauchbomben einen Atomunfall.

Greenpeace-Aktivisten simulierten im September 2002 beim AKW Beznau mit Rauchbomben einen Atomunfall.

Bei einem Atom-Unfall in der Schweiz schätzt eine Studie das Schadenpotenzial auf 4000 Milliarden Franken. Von der Haftungssumme müssten die AKW-Betreiber 1,1 Milliarden tragen, den Rest übernimmt der Bund und das Volk. Aufs Aktionariat der Stromkonzerne gibt es kein Durchgriffsrecht. Auch für Kantone mit AKW-Beteiligungen gibt es keine verschärfte Haftung. Die absolute Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt 30 Jahre.

Für Atomkraftgegner ist die niedrige Haftungssumme eine versteckte Subvention der Kernenergie und damit eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber erneuerbaren Energien. Die Subvention beziffern diese Kreise auf 5 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde. Mit einem solchen Zuschuss wäre jede erneuerbare Energie wirtschaftlich zu erzeugen.

Die Haftungssumme der AKW-Betreiber legte das Parlament 2008 im Einklang mit internationalen Übereinkommen fest. Der Parlamentsentscheid fiel im Bewusstsein, dass angesichts der immensen möglichen Schäden jede festgelegte Summe reines politisches Ermessen ist. Im Ernstfall müsste ohnehin die Allgemeinheit in die Tasche greifen - wie bereits beim Swissair-Grounding und beim möglichen Konkurs einer Grossbank.

(whr/sda)

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