Brauche ich eine Zusatz-Versicherung?

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KrankenkasseBrauche ich eine Zusatz-Versicherung?

Die Grundversicherung deckt die wichtigsten Leistungen im Gesundheitswesen. Doch wie sieht es mit Zusatzversicherungen aus? Welche braucht es? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

von
Elisabeth Rizzi
Wer eine Zusatzversicherung abschliesst, erhält eine bevorzugte Behandlung. Allerdings sind Zusatzversicherungen voller Tücken.

Wer eine Zusatzversicherung abschliesst, erhält eine bevorzugte Behandlung. Allerdings sind Zusatzversicherungen voller Tücken.

Immer im Herbst können viele Schweizerinnen und Schweizer sparen; dann nämlich, wenn sie sich für einen Krankenkassen-Wechsel bei der Grundversicherung entscheiden. Denn die Leistungen sind bei allen Versicherern gleich. Nur die Prämienhöhe ist unterschiedlich.

Schwieriger ist der Entscheid bei Zusatzversicherungen. Braucht es überhaupt eine? Und wenn ja; welche? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung deckt obligatorisch die grundlegende medizinische Versorgung. Sie gewährt den Zugang aller Versicherten zu gleichen Leistungen. Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung eingeschlossen sind. Die Versicherer sind frei, aufzunehmen wen sie wollen. Und sie können eine Gesundheitsprüfung verlangen. Die Prämien variieren je nach Alter, Geschlecht und Region. Je nach Versicherung kann die Kündigungsfrist bis sechs Monate betragen.

Welche Gruppen von Zusatzversicherungen gibt es?

Es wird unterschieden zwischen zahlreichen kleinen, ambulanten Zusatzversicherungen (Zahnbehandlungen; Komplementärmedizin, Auslandreisen etc.) mit einem relativ kleinen Prämienvolumen und den Spitalzusatzversicherungen (Halbprivat, Privat, Flex).

Welche Zusatzversicherungen sind am weitesten verbreitet?

Rund 3 Millionen Versicherte in der Schweiz haben den Zusatz «Spital Allgemein ganze Schweiz» abgeschlossen. Je nach Krankenkasse beträgt der Anteil um die 80 Prozent. Der Zusatz deckt die stationäre Behandlung auch ausserhalb des Wohnkantons. Ab kommendem Jahr wird im Zug der Umstellung auf Fallpauschalen die Behandlung in Spitälern der ganzen Schweiz gedeckt. Allerdings nur bis zur Höhe, in der die gleiche Behandlung im Wohnkanton kosten würde. Die Mehrkosten müssen Patienten selber tragen. Eventuell lohnt sich die Zusatzversicherung deshalb weiterhin.

Lohnen sich ambulante Zusatzversicherungen?

Vor Abschluss gilt es, den Nutzen abzuwägen. Wer beispielsweise häufiger eine neue Brille kauft, wer ein Fitnessabo lösen will, sich regelmässig komplementärmedizinisch behandeln lassen will etc., profitiert durchaus von einer Zusatzversicherung. Die Prämien müssen jedoch immer individuell gegen die mutmasslichen Kosten abgewogen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Halbprivat, Privat und Flex-Versicherungen?

Alle drei Versicherungen erweitern die Freiheit bei der Arztwahl im Spital und garantieren eine komfortablere Unterbringung bei einem Spitalaufenthalt. Die klassischen Zusatzversicherungen Halbprivat / Privat unterscheiden sich hauptsächlich nach Unterbringung im Zwei- bzw. Einbettzimmer. Weiter werden verschiedene Beiträge für Kuren, Haushaltshilfe etc. vergütet. Bei der Flex-Versicherung entscheidet der Patient bei Spitaleintritt, ob er bloss allgemeine oder gegen einen Selbstbehalt halbprivate/private Leistungen nutzen will. Das Sparpotenzial beträgt hier bis über 60 Prozent gegenüber einer klassischen Halbprivat-/Privatlösung.

Brauche ich eine weltweite Privatversicherung?

Wer viel reist, oder ein hohes Risiko für einen Spitaleintritt hat, profitiert von einem solchen Zusatz. Gerade in Ländern mit extrem hohen Behandlungskosten wie den USA, Kanada oder Japan können Deckungslücken entstehen, wenn man nur allgemein versichert ist. Es gibt auch spezielle Ferienversicherungen, die nur einen zeitlich begrenzten Deckungsschutz von wenigen Monaten bieten.

Worauf muss man beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten?

Das Kleingedruckte darf nicht überlesen werden. So sind beispielsweise die Vergütungen bei Zahnzusatzversicherung höchst unterschiedlich je nach verwendetem Taxpunktwert. Wissen muss man zudem, dass eine Kasse auch ohne einen Vorbehalt anzubringen, die Kostengutsprache für eine Behandlung ablehnen kann, wenn die Krankheit schon bei Abschluss der Zusatzversicherung bestanden hat.

Wie kann ich eine Zusatzversicherung wechseln?

Die ehrliche Antwort ist: eigentlich gar nicht. Da die Versicherer keinen Aufnahmezwang haben, wachsen die Chancen mit zunehmendem Alter, dass Sie abgelehnt werden. Sollte ein Wechsel dennoch klappen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass im Behandlungsfall wegen Vorbestehen des Leidens die Kostengutsprache verweigert wird. Kündigen Sie auf jeden Fall nie eine Zusatzversicherung, ohne bereits bei einer anderen Versicherung aufgenommen worden zu sein.

Lohnt es sich Grund- und Zusatzversicherung beim gleichen Anbieter zu haben?

Manche Krankenkassen bieten ihren Versicherten Vergünstigungen – etwa die gegenseitige Verrechnung von Grundversicherungs-Franchise und Selbstbehalt für den Spitalzusatz – wenn Grund- und Zusatzversicherungen bei ihnen abgeschlossen werden. Andere Versicherer nehmen Interessierte nur in die Zusatzversicherung auf, wenn die Grundversicherung ebenfalls bei ihnen abgeschlossen wird. In diesem Fall kann allerdings die Grundversicherung nach einem Jahr gewechselt werden.

Soll ich einen Mehrjahresvertrag abschliessen?

Mit einem Mehrjahresvertrag spart man bloss Kosten im einstelligen Prozentbereich. Dafür ist man aber für die Vertragsdauer an das Produkt und den Versicherer gebunden.

Lohnen sich Vergünstigungsoptionen?

Die meisten Versicherer bieten für Halbprivat- und Privatversicherungen Optionen wie einen Selbstbehalt in unterschiedlicher Höhe oder eine eingeschränkte Spitalliste. Wie oben beschrieben, ist ein Wechsel der Kasse kaum möglich. Und auch bei einem Produktwechsel innerhalb der eigenen Kasse kann der Versicherer einen erneuten Gesundheitscheck verlangen. Wenn Sie eine Vergünstigungsoption wählen, müssen sie deshalb sicher sein, dass Sie auch im Alter den Selbstbehalt tragen können und sich bewusst sein, dass die Kasse die Spitalliste jederzeit verändern kann.

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