ZündstoffBund gibt Tabak-Steuern nicht voll an AHV weiter
Die Tabaksteuern fliessen nicht wie dem Volk vorgegaukelt vollumfänglich in die AHV, kritisiert der Gewerkschaftsbund. Der Altersvorsorge entgehen pro Jahr 3 Milliarden Franken.

Höhere Tabaksteuern führen nicht automatisch zu höheren Beiträgen an die AHV, sagt der Gewerkschaftsbund.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert eine Erhöhung der Altersrenten um 10 Prozent. Dafür braucht es in den Augen des SGB aber keine Erhöhung des Frauenrentenalters, wie sie der Bundesrat ins Auge fasst. Es genüge, wenn die AHV die ihr zustehenden Gelder erhalte.
Der Bund enthalte dem Altersvorsorgewerk jährlich 3 Milliarden Franken vor, sagte der Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, am Montag vor den Medien in Bern.
Erhöhung der Zigipreise füllt die Bundeskasse
Der SGB stützt sich bei dieser Berechnung unter anderem auf die Einnahmen aus der Tabaksteuer. Diese flössen nicht, wie dem Volk «vorgegaukelt» werde, direkt in die AHV, sondern zuerst in die Bundeskasse. Anschliessend dienten die Tabakgelder der Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV von derzeit 19,55 Prozent.
Laut SGB-Präsident Paul Rechsteiner sorgte die «extreme Erhöhung» der Tabaksteuern über die vergangenen Jahre somit lediglich für eine praller gefüllte Bundeskasse. Geht es nach dem Willen des SGB, müsste die Erhöhung der Tabaksteuern aber mit einem höheren Bundesbeitrag einhergehen.
Weitere Löcher
Weitere Einnahmeverluste entstehen der Altersvorsorge gemäss SGB durch die Unternehmenssteuerreform II. Als Folge der Reform würden sich viele Firmenbesitzer AHV-freie Dividenden statt eines regulären Lohnes auszahlen. «So entgehen der AHV 300 bis 400 Millionen Franken pro Jahr», sagte Chefökonom Lampart.
Zu den weiteren Faktoren für den von ihm mit jährlich 3 Milliarden Franken bezifferten Einnahmeausfall für die AHV zählt der SGB die Mehrwertsteuererhöhung von 1999, die nicht vollständig der Altersvorsorge zugute komme.
Nationale Erbschaftssteuer
Als weitere potenzielle Einnahmequelle für die erste Säule macht der SGB die nationale Erbschaftssteuer aus. Eine Initiative zu deren Einführung, die von den Gewerkschaften unterstützt wird, soll Mitte Februar eingereicht werden.
Auf zusätzliche Einnahmen ist die AHV auch angewiesen, wenn die Renten wie vom SGB gefordert um linear 10 Prozent angehoben werden sollen. Die entsprechende Initiative «AHVplus» wird laut SGB-Präsident Rechsteiner in Kürze lanciert. Zur Finanzierung dieser Rentenerhöhung müssten laut SGB rund 3,6 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen generiert werden.
(sda)