CS: Langsamer Abschied vom Bankgeheimnis

Aktualisiert

Neue AGBCS: Langsamer Abschied vom Bankgeheimnis

Die Credit Suisse hat in diesem Jahr ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Das Bankgeheimnis ist darin nun stark eingeschränkt.

laf
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Die Credit Suisse schiebt immer mehr Verantwortung den Kunden zu.

Die Credit Suisse schiebt immer mehr Verantwortung den Kunden zu.

Wer Geschäftspost bisher immer achtlos wegwarf, sollte sich das in Zukunft besser abgewöhnen. Zumindest, wenn er Kunde einer Bank ist. Denn manchmal kann in den Briefen so einiges stehen, was auf den zweiten Blick gar nicht mehr so harmlos erscheint. Zuletzt betroffen waren die Kunden der Credit Suisse. Zum Jahreswechsel schickte die Grossbank an ihre Kunden die überarbeitete Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit einer happigen Änderung.

Im Artikel 16 steht neu: «Der Kunde entbindet hiermit die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht und verzichtet auf das Bankkundengeheimnis.» So direkt hat die Credit Suisse den Verzicht auf das Bankkundengeheimnis noch nie gefordert. Allerdings, so die Ergänzung, gelte das nur für spezielle Fälle, in denen es zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank notwendig sei.

Wie du mir, so ich dir

Genau meint die Credit Suisse: Wenn der Kunde sich gegenüber der Bank nicht korrekt verhält, dann verliert er ebenfalls sein Recht auf die Geheimhaltung. Wenn man etwa in den Medien, in der Öffentlichkeit oder bei Behörden Vorwürfe gegen die Credit Suisse erhebt, dann kann diese zur Not den Spiess einfach umdrehen.

Bei der Credit Suisse heisst es, die Änderungen seien gar nicht so drastisch. «Die Anpassung in Artikel 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Ergänzung und sprachliche Präzisierung, keine fundamentale Änderung», so die Bank gegenüber 20 Minuten. «Bereits bisher gab es eine entsprechende Verzichtserklärung unter alt Artikel 15. Die Präzisierung erfolgte, um den Verzicht auf gewisse in der Praxis auftretende Fälle zu erweitern.»

Auch Weissgeldstrategie ein Thema

Eine weitere Änderung betrifft die sogenannte Weissgeldstrategie. «Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich und er hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein», steht neu in Artikel 14. Das heisst: Die Credit Suisse nimmt nur noch korrekt versteuerte Gelder an. Falls es irgendwie dazu kommt, dass doch schmutziges Geld auf einem Konto landet, ist die Bank neu nicht mehr dafür verantwortlich.

Hier geht es zu den angepassten AGB.

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