NikotinCoop will ins Geschäft mit E-Zigaretten einsteigen
Das Geschäft mit E-Zigaretten lockt Detailhändler wie Coop an. Dabei bleiben gesundheitliche und rechtliche Fragen ungeklärt.
Coop plant, elektronische Zigaretten und die dazugehörigen nikotinhaltigen Flüssigkeiten ins Sortiment zu nehmen. Eine Sprecherin des Unternehmens bestätigt diese Pläne gegenüber der «SonntagsZeitung». Seit April sind die Flüssigkeiten in der Schweiz erlaubt. Das bringt die grossen Detailhändler auf den Plan. Auch bei Denner würde eine Sortimentserweiterung in Erwägung gezogen.
Kiosk-Betreiber Valora hat bereits jetzt ein E-Zigi-Angebot. Das Unternehmen will das Sortiment allerdings nun ausweiten, wie es im Bericht heisst. Schon seit Juni hat Valora das Sortiment des Schweizer Anbieters Insmoke im Angebot.
Für die Unternehmen sind E-Zigaretten eine Chance, den sinkenden Tabakverkauf in der Schweiz zu kompensieren, wie die Zeitung weiter schreibt. Die Alternative habe grosses Wachstumspotential – derzeit würden laut Suchtmonitoring Schweiz nur 0,7 Prozent wöchentlich E-Zigaretten rauchen. Bei Tabak ist es rund ein Viertel der Bevölkerung.
Schweizer Experten sind kritisch
Während E-Zigaretten in manchen Ländern, etwa Grossbritannien, als gesündere Alternative zu Tabak empfohlen werden, sind Experten in der Schweiz eher kritisch. Thomas Beutler von der Tabakprävention Schweiz sagt zur «SonntagsZeitung», es gebe keine aussagekräftigen Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Auswirkungen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Zielgruppe der Händler. Beutler ist überzeugt, dass die süssen Aromastoffe auch Jugendliche verlocken sollen, unabhängig davon ob sie bereits rauchen oder nicht. Die Industrie beteuert hingegen, sie würde mit E-Zigaretten nur auf Tabakraucher abzielen.
Erfolg ist von Werbung abhängig
Wie erfolgreich E-Zigaretten sich in der Schweiz etablieren werden, hängt laut dem Bericht davon ab, wie viel Werbung die Firmen für die Produkte machen. Diesbezüglich gibt es in der Schweiz noch keine Einschränkungen, wie das bei Tabakprodukten der Fall ist.
Nach dem neuen Tabakproduktgesetz werden E-Zigaretten den Tabakerzeugnissen gleichgestellt. Allerdings tritt das Gesetz erst 2022 in Kraft. Fragen bezüglich Werbeeinschränkung und Jugendschutz sind derzeit ungeklärt: Es gibt nicht einmal eine gültige Altersbeschränkung bei E-Zigaretten. Branchenvertreter und Behörden versuchen derzeit, sich auf Richtlinien bezüglich Jugendschutz und Werbung zu einigen.
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