VideokontrolleDarf mich der Chef am Arbeitsplatz überwachen?
Wie steht es um die Privatsphäre am Arbeitsplatz? Welche Regeln gelten zu Videoüberwachung und E-Mail-Kontrolle? 20 Minuten klärt die wichtigsten Fragen.
Die versteckten Kameras bei der St. Galler Firma DGS Druckguss Systeme werfen Fragen auf: Was dürfen Arbeitgeber rechtlich? Und was ist psychologisch sinnvoll?
Darf mich mein Arbeitgeber überhaupt am Arbeitsplatz technisch überwachen?
Das Arbeitsgesetz sagt dazu im Grundsatz klar Nein. Generell verboten sind Kontrollsysteme, um das Verhalten der Mitarbeiter zu überwachen. Erlaubt ist ihr Einsatz nur, wenn gewichtige Interessen vorliegen wie die Sicherheit von Personen und der Schutz des Eigentums. Eine Bank darf etwa ihren Schalterbereich und eine Goldbarren-Giesserei ihre Produktion überwachen. «Aber auch dann muss der Arbeitgeber überlegen, ob nicht andere Massnahmen genügen, die weniger stark in die Persönlichkeit der Arbeitnehmer eingreifen», sagt Francis Meier, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Wie dürfen Videokameras eingesetzt werden?
Es gelten bestimmte Regeln: Der Einsatz muss für alle transparent sein, sowohl die Mitarbeitenden als auch Kunden müssen darauf hingewiesen werden. Im Geschäft hängt meist ein Plakat an der Wand, das auf die Videoüberwachung hinweist. Die Kamera darf auch nicht voll auf eine Kassiererin gerichtet sein, denn das Verhalten der Mitarbeiter soll ja nicht überwacht werden. «Und die Auswertung der Bilder darf auch nur erfolgen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt, zum Beispiel nach einem konkreten Vorfall», sagt Meier vom EDÖB.
Darf im Pausenraum gefilmt werden?
Nein. Ein Rückzugsraum, in dem die Mitarbeiter nicht gefilmt werden dürfen, ist sogar vorgeschrieben.
Dürfen die Aufzeichnungen gespeichert werden?
Ja. Denn in einigen Fällen wird ein Diebstahl oder Produktionsfehler erst nachträglich entdeckt und soll auch dann noch zurückverfolgt werden können.
Darf die Firma meine Mails und mein Firmentelefon überwachen?
Ja, dazu kann sie eigene Richtlinien erlassen, die einen Bestandteil des Arbeitsvertrages bilden. Eine Firma kann privates Mailen oder Surfen im Internet zeitlich begrenzen. Oder sie kann es komplett verbieten. «Wichtig ist, dass bei einer Reglementierung die Auswertung der Surf- und Telefonaktivitäten zunächst anonymisiert erfolgt», erklärt Meier. Ausnahme sind aber strafrechtlich relevante Websites: Wer zum Beispiel illegale Pornos schaut, muss identifiziert und sofort den Behörden gemeldet werden.
Hat die Überwachung am Arbeitsplatz Folgen für die Gesundheit?
Wer permanent gefilmt wird, gerät in Stress. Es geht beim generellen Überwachungsverbot nicht nur um die Persönlichkeitsrechte, sondern auch um den Gesundheitsschutz. Technische Überwachung erzeugt Stress, erhöhte Ängstlichkeit und Ärger. Das zeigen verschiedene Studien.
Nimmt die Kontrolle im Job zu?
«Die Technologie wird immer ausgereifter und auch günstiger, deswegen gibt es einen globalen Trend hin zur Überwachung der Kommunikation via Mail und Telefon in Unternehmen», sagt Gerben Schreurs, Partner bei KPMG Schweiz. Denn rund die Hälfte der Daten gerät nicht durch aussenstehende Hacker in falsche Hände, sondern durch Mitarbeiter. «Es kann etwa auch für Spitäler sinnvoll sein, die Nutzung der Patientendossiers zu überwachen. Dabei geht es aber nicht um die Überwachung von Mitarbeitern, denn die Nutzungsdaten werden zunächst anonymisiert gesammelt», sagt Schreurs.