Die heisse FrageKann Bern das Bankgeheimnis halten?
Luxemburg hat ja gesagt zum automatischen Informationsaustausch. Was bedeutet dies für den Schweizer Finanzplatz? Die wichtigsten Antworten auf die drängendsten Fragen.

Es ist wohl eine Frage der Zeit, bis sich die Schweiz dem Trend zum automatischen Informationsaustausch beugen muss.
Im Finanzgeschäft gibt es wichtigere Erfolgsfaktoren als das Bankgeheimnis. Dennoch ist das mehr als vierjährige Rückzugsgefecht der Schweiz mit Emotionen verbunden wie kein zweites Thema. Für rote Köpfe und heisse Diskussionen sorgen in den nächsten Monaten folgende Fragen:
Was hat sich mit dem Einlenken Luxemburgs auf den automatischen Informationsaustausch (AIA) für die Schweiz geändert?
Der sogenannte Klub der Bankgeheimnis-Freunde ist definitiv in Auflösung begriffen. Belgien scherte schon 2010 aus. Als letzter Verbündeter der Schweiz bleibt Österreich, das dem Druck der EU aber nicht lange standhalten dürfte. Es handelte sich ohnehin nicht um einen Klub von Freunden, sondern um eine Schicksalsgemeinschaft von Finanzplätzen, die in direkter Konkurrenz stehen. Auf Gesten der Freundschaft kann die Schweiz deshalb künftig weder von Luxemburg noch von Österreich hoffen.
Können wir dem Druck des Auslands standhalten?
Es ist wohl eine Frage der Zeit, bis sich die Schweiz dem Trend zum automatischen Informationsaustausch beugen muss. Strittig ist, wie sich die Schweiz in dieser Situation verhalten soll: Zuwarten und noch möglichst viel Heu in die Scheune fahren, bis der Druck derart gross ist, dass ein Einlenken unumgänglich wird? Oder aber proaktiv in Verhandlungen einstiegen, um noch eine Gegenleistung für die Preisgabe des letzten Rests des Steuerbankgeheimnisses gegenüber dem Ausland herauszuholen?
Wieso schlägt nun BDP-Präsident Landolt gleich vor, den AIA auch im Inland einzuführen?
Es ist ein Versuch, dem «Monstrum» AIA etwas von seinem Schrecken zu nehmen. Und darzulegen, dass die automatische Weitergabe der von den Banken erstellten Steuerauszüge an die Steuerverwaltung nicht zum gläsernen Bürger führen würde. Sondern viele Leute sogar vom lästigen Ausfüllen der Steuererklärung befreien könnte. Auch wenn das mit BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nicht abgesprochen ist, ist klar, dass ein solcher Befreiungsschlag die Finanzministerin aus dem Schussfeld ihrer Kritiker nehmen würde. Und Landolts Arbeitgeberin, die UBS, hat sich ohnehin schon lange von der Politik des sturen Festhaltens am Bankgeheimnis verabschiedet.
Was heisst AIA überhaupt?
Der automatische Informationsaustausch ist Teil der Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU von 2003. Er wird zurzeit von 25 der 27 EU-Mitglieder praktiziert und bedeutet, dass diese Länder automatische Meldungen über die Zinseinnahmen erhalten, die ihre Bürger in den anderen beteiligten Ländern kassieren. Das soll dem Fiskus die Kontrolle ermöglichen, ob die Steuerpflichtigen ihre Einnahmen ordnungsgemäss deklariert haben. Im Unterschied zu dem von Luxemburg und Österreich sowie auch vom Drittland Schweiz angewandten Quellensteuermodell bleiben die Steuerpflichtigen nicht anonym, sondern werden namentlich genannt. Weil nur die Zinserträge von natürlichen Personen erfasst werden, gibt es viele Schlupflöcher. Die EU plant die Ausdehnung auf Dividenden und Kapitalgewinne.
Wie geht die Diskussion ums Bankgeheimnis im Inland weiter?
Ums Bankgeheimnis im Inland wird mit besonders harten Bandagen gefochten. Neben der SVP rüstet auch die FDP gegen Widmer-Schlumpf und die kantonalen Finanzdirektoren auf. Es geht unter anderem um die Frage, ob die kantonalen Steuerbehörden künftig auch beim Verdacht auf einfache Steuerhinterziehung Zugriff auf Bankdaten erhalten sollen. Der SVP-Banker Thomas Matter will im Sommer mit Unterstützung von FDP-Prominenz eine Volksinitiative lancieren, die den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in der Verfassung zementieren würde.
Was meint eigentlich der Werkplatz zur Kontroverse ums Bankgeheimnis?
Das erneute Hochschaukeln der Bankgeheimnis-Frage wird in der Realwirtschaft mit Skepsis beobachtet. Ähnlich wie vor vier Jahren, als der Bundesrat nicht zuletzt wegen deutlicher Warnungen aus der Industrie den Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber dem Ausland preisgab. Damals wurden auf dem Werkplatz gravierende Nachteile wegen schwarzer Listen und Sanktionen des Auslands befürchtet. So weit ist es im Moment nicht. Die Industrie sorgt sich aber um Standortvorteile, die wichtiger als das Bankgeheimnis betrachtet werden. Oberste Priorität hat für die Realwirtschaft deshalb eine Lösung im Streit mit der EU über die Besteuerung der mobilen Kapitalgesellschaften.