Referenzzins bleibt bei 2% – Senkung im Sommer

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MietenReferenzzins bleibt bei 2% – Senkung im Sommer

Der Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten bleibt bei 2,0 Prozent. Dennoch bezahlen laut den Mieterverbänden vorallem langjährige Mieter vielerorts zu viel.

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Der Referenzzinssatz dürfte im Sommer sinken. Im Bild: Eine Überbauung bei Maur im Kanton Zürich.

Der Referenzzinssatz dürfte im Sommer sinken. Im Bild: Eine Überbauung bei Maur im Kanton Zürich.

Die Mietzinsen dürften in der Schweiz weiterhin stabil bleiben. Der hypothekarische Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten bleibt bei rekordtiefen 2,0 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Montag mitteilte.

Der Durchschnittszinssatz, der per 31. Dezember ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal aber weiter - von 1,92 auf 1,89 Prozent - gesunken. Damit bleibt der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet bei 2,0 Prozent. Das wird so bleiben, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet, wie das BWO schreibt.

Mieter haben deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung der Wohnungsmieten, sofern die Basis für die Miete ein Referenzzinssatz 2 Prozent bildet. Beruht die Miete allerdings nicht auf dem seit Anfang September 2013 gültigen Satz, kann ein Senkungsanspruch dennoch gerechtfertigt sein.

Im Sommer dürfte Zinssatz sinken

Auslaufende Althypotheken wurden in der massgebenden Periode vor dem Stichtag meist durch tendenziell günstigere Neuhypotheken ersetzt. Der Durchschnittssatz ist daher nochmals minim gesunken. Dieser Trend dürfte sich bis zur nächsten Erhebung fortsetzen. Der Direktor des HEV Schweiz, Ansgar Gmür, rechnet daher laut einer Mitteilung bei der nächsten Publikation am 1. Juni 2015 mit einem Absinken des Referenzzinssatzes auf 1.75 Prozent.

Mieterinnen und Mieter müssen eine Mietzinsreduktion im Normalfall beantragen. Eine Reduktion des Referenzzinssatzes, um ein Viertelprozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent. Dagegen kann der Vermieter 40 Prozent der Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerungen geltend machen. Dies gilt auch, für die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen wertvermehrenden Investitionen.

Tausende Mieter haben Senkungsanspruch

Wer seit mehr als fünf Jahren nicht mehr umgezogen ist, zahlt laut Mieterverband Zürich zu viel Miete. «Wir gehen davon aus, dass im Kanton Zürich 150'000 bis 200'000 Miethaushalte Anspruch auf eine Mietzinssenkung von 50 bis zu 200 Franken monatlich haben», sagt Geschäftsführer Walter Angst. Gemäss Angst bekommt aber nur jeder dritte Miethaushalt die ihm zustehende Mietzinssenkung. «Mieter müssen Mietzinssenkungen verlangen und bei Umzügen die Anfangsmiete überprüfen lassen, sonst werden sie abgezockt», erklärt er.

Mieter, deren Mieten nach Bekanntgabe des Referenzzinssatzes nicht automatisch gesenkt werden, sollten sich unbedingt wehren, meint der Experte. «Am besten schickt man im März den Senkungsbrief an den Vermieter», rät er. Wenn ein Anspruch besteht, kann man schon ab 1. Juli mit einer tieferen Miete rechnen. Vorsichtig ist geboten bei sehr tiefen Mieten, in Genossenschaftswohnungen und bei den Indexmieten. Bei diesen gibt es keinen Senkungsanspruch.

Drohung vom Vermieter

In den meisten Fällen akzeptiert der Vermieter eine Senkung des Mietzinses. Was wenn, nicht? Ein 20-Minuten-Leser schreibt, sein Vermieter habe ihm mit der Kündigung gedroht, sollte er eine Mietzinsanpassung verlangen. Das sei kein Grund, einzulenken, meint Walter Angst: «Mieter sind gut geschützt vor einer Rachekündigung». Meistens bliebe es nämlich bei einer mündlichen Drohung. Man solle auf jeden Fall schriftlich eine Anpassung anfordern.

«Viele haben seit der Einführung des einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatzes im September 2008 noch nie die Mietpreise reduziert, obwohl der Zinssatz seither mehrmals gesenkt wurde», sagt Anita Thanei, Präsidentin des Schweizer Mieterverbandes.

Hier gibt es Informationen zur Mietzinssenkung mit allen Unterlagen: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinssenkung.html Und hier kann man sich den Brief mit Senkungsbegehren herunterladen: https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:02cbf8be-a585-4a8a-a28d-3a2b8fe4d668/mubr-2014-mietzins-senkungsbegehren.doc

Hier gibt es Informationen zur Mietzinssenkung mit allen Unterlagen: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinssenkung.html Und hier kann man sich den Brief mit Senkungsbegehren herunterladen: https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:02cbf8be-a585-4a8a-a28d-3a2b8fe4d668/mubr-2014-mietzins-senkungsbegehren.doc

Hier gibt es Informationen zur Mietzinssenkung mit allen Unterlagen: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinssenkung.html Und hier kann man sich den Brief mit Senkungsbegehren herunterladen: https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:02cbf8be-a585-4a8a-a28d-3a2b8fe4d668/mubr-2014-mietzins-senkungsbegehren.doc

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