Schweiz ist Umschlagplatz von IS-Raubkunst

Publiziert

AntiquitätenhandelSchweiz ist Umschlagplatz von IS-Raubkunst

Die Terrormiliz finanziert sich massgeblich mit dem Handel von erbeuteter Kunst. Auch in der Schweiz sind solche Blutantiquitäten im Umlauf.

Claudia Landolt
von
Claudia Landolt

Mit dem illegalen Handel von geraubten Kunstschätzen und geplünderten Antiquitäten nimmt die Terrormiliz IS nach Einschätzung des Schweizer Archäologen Dr. Mirko Novak von der Universität Bern jährlich einen höheren zweistelligen Millionenbetrag ein.

Der IS geht dabei sehr raffiniert vor, wie Novak erklärt. Er zerstört nur die grossen Stücke, die man sowieso nicht verkaufen kann, und setze auf kleinere Antiquitäten, die über Zwischenhändler verkauft werden, häufig auch über das Internet.

Die Schweiz spielt in diesem Handel eine massgebliche Rolle. «Bis in die Neunzigerjahre hinein war die Eidgenossenschaft in der Tat einer der wichtigsten illegalen Handelsplätze, eine Art Drehscheibe für Raubkunst», erklärt der Kunstrechtsexperte Andrea Raschèr, der Vater des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) von 2005. Es besagt, dass «gestohlene oder gegen den Willen des Eigentümers abhandengekommene Kulturgüter nicht eingeführt, erworben oder verkauft werden dürfen».

Herkunft schwierig zu belegen

Verlangt wird seitdem die Transparenz des Käufers und der Herkunft des Kaufgutes. Das ist jedoch nicht ohne Tücken: «Es ist sehr schwierig, die Herkunft einer Antiquität zu beweisen, wenn sie nicht aus einer offiziellen Grabung stammt», erklärt Raschèr. Ausserdem finde sich immer jemand, der «nachweisen» kann, dass das Stück nicht aus Syrien, sondern aus einem anderen Staat stamme. Oder aus einer alten Sammlung. Archäologe Novak bestätigt: «Es ist sehr schwer, nachzuweisen, wann eine assyrische Antike nach Europa kam.» Und Sachen können jederzeit legal gemacht werden, indem man ein Dokument fälscht.

So sollen Zwischenhändler in Dubai entsprechende Dokumente verfassen, die belegen, dass solche Stücke schon vor 1970 auf den Markt kamen. Damals trat die Unesco-Konvention zur Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgütern in Kraft. Aller Handel mit erst nachträglich in den Handel gelangten Gütern ist faktisch illegal.

Der deutsche Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe bringt die Sache auf den Punkt: «Wenn der Händler für die angebotenen Antiken die erforderlichen Dokumente des Landes der Fundstelle nicht vorweisen kann, ist in aller Regel von einer kriminellen Herkunft der heissen Ware auszugehen. Da schert man sich aber nicht drum – auch in der Schweiz nicht, trotz KGTG.»

Die Gier und der Markt

Archäologen und Antikenexperten beobachten in letzter Zeit tatsächlich vermehrte Angebote von offensichtlich geplünderten Kulturgütern aus Syrien. Auch Novak hat durch Satellitenbilder Kenntnis von massiven Ausgrabungen. Ein Markt dafür müsse also da sein. Und wie: Experte Raschèr zufolge ist der Handel mit illegalen Kulturgütern neben dem Waffen- und Drogenhandel einer der wichtigsten illegalen Märkte der Welt.

Dieser wird angetrieben von eifrigen Sammlern, die Kunst als Veredelung des Geistes sehen. Dabei blenden sie aus, dass sie mit ihrem Kauf unter anderem das IS-Regime finanzieren. Es gehe ihnen nur «um Habenwollen, um die pure Gier», kritisiert Müller-Karpe. Er begrüsst daher die von der Unesco initiierte «Bonner Erklärung», wonach die Zerstörung von Kulturgut völkerrechtlich als Kriegsverbrechen zu verurteilen sei. «Kriegsverbrechen verjähren im Gegensatz zu Hehlerei nicht.»

Was also tun? Experte Novak meint: «Das Prinzip ist ganz einfach: kein Markt, kein Handel. Kein Handel, keine Raubgrabungen und Zerstörungen.» Aber vermutlich müsse man mit viel Naivität geschlagen sein, wenn man glaube, dass einfache Lösungen auch umgesetzt würden.

Deine Meinung zählt