Recht auf HomeofficeSensible müssen nicht im Grossraumbüro arbeiten
Gemäss Studien sind Mitarbeiter in Grossraumbüros rund doppelt so oft krank wie jene in Kleinbüros. Eine Bundesbeamtin wehrte sich nun rechtlich gegen den Umzug in ein neues Gebäude.
Wer in einem Grossraumbüro arbeitet, weiss, dass es um die Privatsphäre eher schlecht bestellt ist. Dazu kommt ein permanenter Lärmpegel, der einem zu schaffen machen kann. Doch nicht nur dies, es kann auch krank machen. Laut Forschern der Universität Stockholm ist das Risiko in einem Grossraumbüro krank zu werden fast doppelt so gross wie in einem Einzelbüro.
Genau deswegen wehrte sich eine Sachbearbeiterin im Bundesamt für Informatik (BIT) rechtlich gegen den Umzug in ein Grossraumbüro – und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht, wie die «Sonntagszeitung» schreibt. Das Gericht befand, dass Mitarbeitern, die zu sensibel sind für die Arbeit im Grossraumbüro, Homeoffice gewährt werden muss – selbst dann, wenn das nach dem Ermessen der Vorgesetzten nicht die beste Lösung ist.
Missbräuchlich gekündigt
Der 51-jährigen Bundesbeamtin machte es zu schaffen, mit zehn Arbeitskollegen einen Raum zu teilen. Deshalb ging sie zu ihrer Ärztin. Diese kam zum Schluss, dass die Frau eine «hohe Sensibilität» aufweise und schrieb sie krank. Sie brauche verbesserte Arbeitsbedingungen, konkret ein Kleinbüro oder die Möglichkeit, von zu Hause arbeiten zu können.
Beides Alternativen, die für das BIT nicht in Frage kamen. Da sich die Verantwortlichen nicht mit der Frau einigen konnten, wurde ihr gekündigt. Zu Unrecht, wie die Richter nun befanden. Der Frau steht demnach eine Entschädigung in der Höhe von einem halben Jahreslohn zu.
Homeoffice-Lösung erstreiten
Laut Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, handelt es sich bei dem Gerichtsentscheid um einen Präzedenzfall. Theoretisch könnten sich sogar Angestellte privater Firmen auf das Urteil berufen – und eine Homeoffice-Lösung vor Gericht erstreiten.
Allerdings reiche ein blosses Unbehagen im Grossraumbüro nicht aus, um ein solches durchzusetzen. Die gesundheitliche Gefährdung müsse durch ein Arztzeugnis belegt werden, sagt er der «Sonntagszeitung». Es sei zwar nicht zu erwarten, dass nun massenhaft Bundesangestellte ein Recht auf Homeoffice durchsetzen können, «aber vermutlich doch einige», so Geiser.