Teilzeitarbeit kann Sie die Zukunft kosten

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ArbeitspensumTeilzeitarbeit kann Sie die Zukunft kosten

Die Schweizer sind Teilzeit-Europameister. Viele Teilzeitangestellte sind jedoch in Sachen Pensionskassen benachteiligt. Schuld ist eine Vorsorgelücke, die das Gesetz vorschreibt.

Claudia Landolt
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Claudia Landolt
Wer möchte das nicht: Wenn andere arbeiten, an einem schönen Tag frei haben und das Wetter geniessen. Doch Teilzeitbeschäftigung hat auch Nachteile, was die berufliche Vorsorge anbelangt. (KEYSTONE/Walter Bieri)

Wer möchte das nicht: Wenn andere arbeiten, an einem schönen Tag frei haben und das Wetter geniessen. Doch Teilzeitbeschäftigung hat auch Nachteile, was die berufliche Vorsorge anbelangt. (KEYSTONE/Walter Bieri)

Es sind vor allem Frauen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen.

Fast 60 Prozent aller weiblichen Erwerbstätigen arbeiten Teilzeit - Tendenz weiter steigend. Diese Quote ist bei den Frauen viermal höher als bei den Männern. Bei rund einem Viertel der arbeitenden Frauen beträgt das Arbeitspensum sogar unter 50 Prozent. Einer der Hauptgründe für diese Arbeitsform ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber auch das männliche Geschlecht will nicht mehr Vollzeit schuften. Und viele der Generation Y ziehen eine Work-Life-Balance der Karriere vor. Ein Lebensmodell, das Schule macht: Derzeit arbeiten 1,7 Millionen Schweizer Teilzeit.

Das kann auch Nachteile haben. «Die Chance, dass Teilzeitarbeitende im Alter in eine Vorsorgelücke geraten, ist gross», sagt Albert Steck, Vorsorgespezialist bei der Migros Bank. Der Grund liegt im sogenannten Koordinationsabzug. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass der Bruttolohn um einen fixen Koordinationsabzug von 24'570 Franken für die Pensionskasse gekürzt wird - unabhängig von der Höhe des Jahreslohns.

Teilzeit bedeutet Nachteil

Beispiel: Bei einem Bruttojahreslohn von 80'000 Franken beträgt der Anteil, der vom Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert werden muss, somit 55'430 Franken (80'000 minus 24'570 Franken). Bei einem 50-Prozent-Pensum jedoch sinkt der noch versicherte Jahreslohn auf 15'430 Franken (40'000 minus 24'570 Franken). Das bedeutet: «Wenn Sie 50 Prozent arbeiten, reduzieren sich Ihre Pensionskassen-Leistungen nicht ebenfalls um die Hälfte, sondern um drei Viertel», erklärt Albert Steck. Diese sogenannte Vorsorgefalle betreffe nicht nur die Altersrente, sondern auch eine allfällige Invaliden- oder Waisenrente.

Besonders gravierend wirkt sich der Koordinationsabzug bei mehrere Stellen aus. Das zeigt das Beispiel eines Angestellten, der Teilzeit bei zwei Arbeitgebern leistet. Vom Arbeitgeber A erhält er einen Jahreslohn von 30'000 Franken. Zuerst wird der Koordinationsabzug gemacht, es können noch total 5430 Franken der Lohnsumme in der Pensionskasse versichert werden. Arbeitgeber B zahlt einen Jahreslohn von 50'000 Franken. Der Koordinationsbezug wird nochmals gemacht. Der in der PK verbliebene Lohn beträgt dann 25'430 Franken.

Realitätsfremder Abzug?

Wenn aber der Lohn zum Beispiel aufgrund von zwei Teilzeitjobs mit geringen Pensen weniger als 21'060 Franken erreicht, ist es noch komplizierter. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber nämlich gar nicht verpflichtet, die Person in die Pensionskasse aufzunehmen. Eventuell tut er dies freiwillig, oft wird dies aber auch nicht kommuniziert. «Oft verpassen es die Arbeitnehmer, sich zu informieren», sagt Steck. Oft gebe es auch Möglichkeiten, im Nachhinein in der Pensionskasse Beitragslücken nachzuzahlen oder das Einkommen bei der Stiftung Auffangeinrichtung selbst zu versichern.»

Der Koordinationsbezug hat seinen Ursprung im 1985 geschaffenen Gesetz zur beruflichen Vorsorge. «Seither hat sich die Gesellschaft gewandelt», sagt Steck. Dieser fixe Abzug entspreche nicht mehr der Realität.

Glück hat, wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, das den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad seiner Mitarbeitenden anpasst. Laut Swisscanto-Studie «Pensionskasse 2013» ist dies bei den privaten Kassen bei gut 30 Prozent der Fall. Bei den öffentlichen Kassen ist der Anteil sogar fast doppelt so gross. Sonst hilft nur noch eines: Privat sparen, sparen, sparen.

Tipps für Teilzeitangestellte in Sachen Vorsorge: - Vor Stellenantritt unbedingt das Pensionskassenreglement durchlesen und die Modalitäten rund um den Koordinationsabzug in Erfahrung erfragen. Wenn nötig bei der Personalabteilung nachfragen. - Verdient man bei mehreren Arbeitgebern zusammen mehr als 21060 Franken, kann man bei das Einkommen bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.aeis.ch) versichern. - Nebenerwerbe sind oft nicht versichert, da das Einkommen oft unter der Eintrittsschwelle von 21'060 Franken liegt. Der Teilzeitangestellte kann bei der Pensionskasse des Hautarbeitgebers anfragen und den Nebenerwerb da mitversichern lassen, sofern das das PK-Reglement zulässt. Das lohnt sich, denn so erfolgt der Koordinationsabzug nur einmal. - Falls man Vorsorgelücken entdeckt, können diese innert fünf Jahre nachträglich eingezahlt werden.

Tipps für Teilzeitangestellte in Sachen Vorsorge: - Vor Stellenantritt unbedingt das Pensionskassenreglement durchlesen und die Modalitäten rund um den Koordinationsabzug in Erfahrung erfragen. Wenn nötig bei der Personalabteilung nachfragen. - Verdient man bei mehreren Arbeitgebern zusammen mehr als 21060 Franken, kann man bei das Einkommen bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.aeis.ch) versichern. - Nebenerwerbe sind oft nicht versichert, da das Einkommen oft unter der Eintrittsschwelle von 21'060 Franken liegt. Der Teilzeitangestellte kann bei der Pensionskasse des Hautarbeitgebers anfragen und den Nebenerwerb da mitversichern lassen, sofern das das PK-Reglement zulässt. Das lohnt sich, denn so erfolgt der Koordinationsabzug nur einmal. - Falls man Vorsorgelücken entdeckt, können diese innert fünf Jahre nachträglich eingezahlt werden.

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Tipps für Teilzeitangestellte in Sachen Vorsorge: - Vor Stellenantritt unbedingt das Pensionskassenreglement durchlesen und die Modalitäten rund um den Koordinationsabzug in Erfahrung erfragen. Wenn nötig bei der Personalabteilung nachfragen. - Verdient man bei mehreren Arbeitgebern zusammen mehr als 21060 Franken, kann man bei das Einkommen bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.aeis.ch) versichern. - Nebenerwerbe sind oft nicht versichert, da das Einkommen oft unter der Eintrittsschwelle von 21'060 Franken liegt. Der Teilzeitangestellte kann bei der Pensionskasse des Hautarbeitgebers anfragen und den Nebenerwerb da mitversichern lassen, sofern das das PK-Reglement zulässt. Das lohnt sich, denn so erfolgt der Koordinationsabzug nur einmal. - Falls man Vorsorgelücken entdeckt, können diese innert fünf Jahre nachträglich eingezahlt werden.

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