Um ein Haar wären die Mieten gesunken

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ReferenzzinsUm ein Haar wären die Mieten gesunken

Der Referenzzins für Mietverhältnisse sinkt nicht auf ein neues Rekordtief. Bei der Berechnung gab ein Hundertstelprozent den Ausschlag.

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Nach einem kleinen Taucher ziehen die Preise für Eigentumswohnungen 2017 wieder leicht an: Bauprojekt in Flims GR.
Die Leerbestände im Mietwohnungsmarkt stiegen ungebremst, der Wettbewerb um Mieter wird sich gemäss der Credit Suisse verschärfen: Häuser im Rohbau. (Symbolbild)
Ein neuer Anspruch auf Mietzinssenkung wurde im Sommer 2017 wieder Realität. Anfang März wurde der Wert, der eine Senkung ausgelöst hätte, noch um ein Hundertstelprozent verfehlt: Ein Wohnblock.
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Nach einem kleinen Taucher ziehen die Preise für Eigentumswohnungen 2017 wieder leicht an: Bauprojekt in Flims GR.

Keystone/Arno Balzarini

Die Mietzinse in der Schweiz bleiben unverändert. Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auch im neuen Jahr bei rekordtiefen 1,75 Prozent. Allerdings fehlte nur wenig für eine Senkung auf 1,5 Prozent.

Der Durchschnittszinssatz, der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit Stichtag 31. Dezember 2016 ermittelt wurde, sank gegenüber dem Vorquartal von 1,67 Prozent auf 1,64 Prozent. Damit bleibt der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet weiterhin bei 1,75 Prozent, wie das BWO am Mittwoch mitteilte.

Dies allerdings nur knapp: Bei einem Durchschnittszinssatz von 1,63 Prozent wäre der Referenzzinssatz um ein Viertelprozent gesunken. Bei einem Durchschnittszinssatz von 1,87 Prozent hätte er angehoben werden müssen.

Einige könnten trotzdem Senkungsanspruch haben

Weil sich der Referenzzinssatz seit dem vergangenen Quartal nicht verändert hat, haben Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf eine Senkung der Miete. Ein Senkungsanspruch besteht hingegen, wenn der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis nicht auf dem aktuellen, sondern noch auf einem höheren Referenzzinssatz basiert.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 gilt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. (rub/sda)

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