Euro-RettungVerfassungsrichter erklären ESM für rechtens
Das deutsche Bundesverfassungsgericht billigt den Euro-Rettungsschirm unter bestimmten Auflagen. Damit kann der Stabilitätspakt über 700 Milliarden Euro in Kraft treten.

Die deutschen Bundesrichter haben den Euro-Rettungsschirm mit Auflagen abgesegnet.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM freigemacht - allerdings nur unter Vorbehalt. Die Richter wiesen am Mittwoch in Karlsruhe Anträge der Kläger überwiegend zurück, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen.
Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Mrd. Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle. Der Pakt erhält damit eine gewisse Deckelung, sodass nicht unbegrenzt Geld eingeschossen werden kann.
700 Milliarden Euro für Krisenländer
Mit dieser grundsätzlichen Billigung aus Karlsruhe könnte der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, der ein Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro haben und damit Euro-Krisenländer stabilisieren soll, in Kraft treten. Die Bundesrepublik Deutschland müsse jedoch zum Ausdruck bringen, dass sie an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein wolle, falls die Vorbehalte sich als unwirksam erweisen sollten, betonte das Gericht.
Damit lehnt der Zweite Senat mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetze zum ESM-Vertrag ab. Auch die Eilanträge gegen die Ratifikation des Fiskalpakts, der den Euro-Staaten eine strengere Haushaltsdisziplin auferlegt, scheiterten. Bundespräsident Joachim Gauck kann nun die entsprechenden Gesetze unterschreiben, sobald Deutschland die Vorbehalte geltend gemacht hat. (hag/sda/dapd)