PensionskassenVergessene Milliarden – so kommen Sie an Ihr Geld
Die Besitzer von Pensionskassengeldern in Höhe von 3 Milliarden Franken sind unbekannt. 20 Minuten erklärt, wie sie das verhindern können und wie sie diese zurückerhalten.

Viele Leute wissen nicht, dass sie noch Geld auf einem Pensionskassenkonto haben.
Keystone/Christian BeutlerÜber 2,97 Milliarden Franken vergessene Freizügigkeitsleistungen verwaltete die Stiftung Auffangeinrichtung BVG im vergangenen Jahr. Pensionskassengelder, die eigentlich den Versicherten gehören, von denen die Besitzer aber nichts wissen. Die Gründe:
Wie können Pensionskassengelder vergessen gehen?
Der Transfer von Pensionskassengeldern liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmer. Kümmern sie sich nach dem Austritt aus der Pensionskasse nicht um ihr Vorsorgegeld und melden sich nicht mehr, landet das Geld bei der Auffangeinrichtung. Der zweithäufigste Fall ist laut Max Meili, Geschäftsleiter der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, dass ein Umzug ohne entsprechende Adressmeldung an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung geschieht.
Was passiert mit dem Geld, falls es vergessen geht?
Die Auffangeinrichtung verwaltet die vergessenen Gelder. «Zehn Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters einer Person schickt die Auffangeinrichtung ihre Freizügigkeitsleistung an den Sicherheitsfonds. Dieser verwaltet das Geld bis zum 100. Geburtstag der betreffenden Person», so Meili. Danach verfalle das Geld zugunsten aller Versicherten und geht in den Leistungstopf des Sicherheitsfonds. Im Durchschnitt schicke die Auffangeinrichtung total zirka 4,5 Millionen Schweizer Franken jährlich an den Sicherheitsfonds. Fast alle Besitzer der Gelder werden also gefunden.
Was muss ich machen, falls ich vermute, dass ein Teil meiner PK-Gelder vergessen ging?
Über ein Formular der Zentralstelle 2. Säule kann eine entsprechende Auskunft angefragt werden. «Liegt Geld dieser anfragenden Person auf einem Konto der Auffangeinrichtung, teilt die Zentralstelle dieser mit, sie solle sich bei der Auffangeinrichtung melden. Die Auffangeinrichtung erhält diese Nachricht ebenfalls. Aus Sicherheitsgründen muss sich dann die Person von sich aus schriftlich und mit dem entsprechenden Identitätsnachweis bei der Auffangeinrichtung melden», erklärt Meili. Je nach Situation werde das Geld dann entweder ausbezahlt, an die aktuelle Pensionskasse der Person überwiesen oder das Konto bis zur Pensionierung weitergeführt.
Was müssen Arbeitnehmer bei einem Stellenwechsel bezüglich Pensionskassengeldern beachten?
Bei einem Stellenwechsel erhält man von der Pensionskasse eine Abrechnung, verbunden mit der Aufforderung, ihr zu melden, wohin das Geld überwiesen werden soll. «Tritt die Person bei einem Stellenwechsel gleich wieder in eine neue Pensionskasse ein, ist das in der Regel problemlos, weil bei einer Nachlässigkeit der Person auch die neue Pensionskasse die Person auffordert, das Nötige zu veranlassen», sagt Meili. Oft werde die neue Pensionskasse auch selber aktiv und fordere die Freizügigkeitsleistung bei der alten Pensionskasse ein.
Was geschieht, wenn ich eine berufliche Auszeit nehme oder für eine Zeit im Ausland lebe?
Wenn die berufliche Vorsorge nach dem Austritt nicht mehr obligatorisch ist, müssen die bisher einbezahlten PK-Gelder ebenfalls transferiert werden. «Die Person muss bei einer Bank oder Versicherung einen Antrag zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos (Bank) oder einer Freizügigkeitspolice (Versicherung) stellen», so Meili. Wird der ehemaligen Pensionskasse nicht mitgeteilt, wohin diese die Freizügigkeitsleistung senden soll, schickt die alte Pensionskasse gemäss Gesetz das Geld nach einer Wartefrist von mindestens sechs Monaten und maximal zwei Jahren an die Auffangeinrichtung.
Auffangeinrichtung BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Im Auftrag des Bundes fungiert sie als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Sie wurde im Jahr 1983 von den Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gegründet.(lin)