Tieferer AbzugWo Pendler bald mehr Steuern zahlen müssen
Bei der Steuererklärung im nächsten Jahr können Pendler weniger für den Arbeitsweg abziehen. In gewissen Kantonen steigen die Steuern dadurch besonders stark.
Er ist einer der Steuerabzüge, der das Portemonnaie spürbar entlastet: der Pendlerabzug. Doch ab dem Steuerjahr 2016 wird diese Abzugsmöglichkeit massiv gekürzt. Schweizer, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln, können bei der direkten Bundessteuer für die Fahrtkosten nur noch 3000 Franken abziehen.
Die Steuerbelastung für Pendler steigt je nach Transportmittel. Besonders betroffen sind Angestellte, die mit dem Auto zur Arbeit fahren und dabei eine grössere Distanz zurücklegen. Eine Berechnung der Migros Bank zeigt: Wer täglich mehr als 9,7 Kilometer pro Fahrtrichtung mit dem Auto pendelt, bekommt den tieferen Steuerabzug zu spüren. Eine kürzere Distanz hat hingegen keine Auswirkung auf die Steuern. Die Bank geht für ihre Berechnung von 220 Arbeitstagen pro Jahr und einer anrechenbaren Pauschale von 70 Rappen pro Kilometer aus.
Viel Mehrkosten in Basel-Stadt ...
Auch kantonal ist es unterschiedlich, wie viel mehr Steuern Pendler in Zukunft zahlen müssen. Kantone wie Basel-Stadt, Bern, Schaffhausen oder Thurgau haben zusätzlich eine Obergrenze bei den Staats- und Gemeindesteuern, genauso wie der Aargau, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. «Für Personen, die in diesen Kantonen wohnen, wird es deutlich teurer», sagt Ökonom Albert Steck von der Migros Bank.
So steigt die Steuerbelastung für eine Familie mit zwei Kindern, die über ein jährliches Bruttoeinkommen von 80'000 Franken verfügt und im Kanton Basel-Stadt lebt, um 1460 Franken pro Jahr. Ein Alleinstehender bezahlt sogar 1650 Franken mehr.
Die Zahlen in den Grafiken beziehen sich auf eine Pendlerdistanz von 30 Kilometern.
... nur geringe Mehrbelastung in Zürich
Weniger belastet werden Steuerzahler in Kantonen, wo der Pendlerabzug nur bei den Bundessteuern wirksam ist. «Dort kommt man mit einem moderaten Aufschlag weg», so Steck. Ein Beispiel sei der Kanton Zürich, wo noch unklar ist, ob und welche Obergrenze für den Pendlerabzug eingeführt wird. Eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 80'000 Franken zahlt im Kanton Zürich auch mit der neuen Obergrenze nicht mehr Steuern. Für einen Single mit demselben Einkommen steigt die Steuerbelastung moderat um 180 Franken.
Auch keine Limite gibt es etwa in den Kantonen Baselland, Graubünden, Luzern, Schwzy oder Zug.
ÖV-Nutzer kaum betroffen
Fast nicht tangiert die neue Regelung hingegen Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Der Grund: Ein Generalabonnement für die zweite Klasse kostet derzeit 3655 Franken – das ist nur knapp mehr als der maximal mögliche Pendlerabzug.