Fall Kampusch - Teil 7Bibi, Wolfi und das Kind
Die Beziehung zwischen Natascha Kampusch und Wolfgang Priklopil bleibt mysteriös. Zeugen sprechen von Liebe. Ist daraus ein gemeinsames Kind entstanden? Es gibt Hinweise.
Am 23. August 2006 begann das Fluchtdrama von Natascha Kampusch schon früh. Wie aus den Polizeiakten hervorgeht, war der Auslöser für die Flucht ein «heftiger Streit» am Morgen wegen einer Zucchetti, beziehungsweise deren Zubereitung. Ein Streit, der von einem besonderen Verhältnis zwischen Täter und Opfer zeugt und in seiner Banalität an ein altes Ehepaar erinnert (siehe Bildstrecke, Dokument 2, 3 und 4).
Priklopils Freund und Geschäftspartner, Ernst H.*, behauptet 2009 in einer Einvernahme, auch der Entführer habe sich darüber beklagt: «Für mich hat der Tag heute schlecht angefangen. Zuerst habe ich mich über dieses Lebensmittel geärgert und später über die nervigen Anrufe der Mietinteressenten», habe Priklopil damals gesagt (Dokument 1). Wenige Stunden später war er tot.
Kampusch blieb alleine im Haus
Der Verdacht, dass Priklopil und Kampusch eine Beziehung der besonderen Art führten, wird durch eine Zeugenaussage erhärtet, die 20 Minuten Online exklusiv vorliegt. SOKO-Leiter Franz Kröll war im Laufe seiner Ermittlungen auf einen Mann gestossen, der gesehen haben will, wie Kampusch und Priklopil sich zwei Monate vor ihrer Flucht vor der Haustüre mit einem Kuss verabschiedet hatten. Polizeioberst Kröll stellte dem Nachbarn zur Sicherheit eine Gegenfrage: «Sie haben dann gesehen, wie sie ihm zugewinkt hat, oder wie?» «Nein, nein, ich habe gesehen, wie sie sich geküsst haben», bestätigte der Zeuge. Danach sei Priklopil in sein Auto gestiegen und weggefahren. Kampusch sei zurück in das Haus an der Heinestrasse 60 gegangen (siehe Video unten).
(Video: 20 Minuten Online)
Ernst H. gab am 18. November 2009 zu Protokoll, dass Priklopil sich positiv zu seiner Beziehung mit Kampusch geäussert habe. «Er brachte zum Ausdruck, dass er sie und sie ihn sehr gerne gehabt hat.» Die Mutter des Täters, Waltraud Priklopil, spitzt diese Aussage in einem Interview mit der «Bild»-Zeitung im April 2008 zu: «Ich glaube, er hat sie geliebt, die Natascha. Und sie ihn auch.» Die Mutter des Entführers kann sich vorstellen, dass die beiden wie ein Paar zusammenlebten.
«Von Wolfi für Bibi»
Vom Freund ihres Sohnes habe sie nach dessen Tod mehr über die Beziehung erfahren: «Die haben sich auch manchmal gestritten. Dann ist Natascha wütend aus dem Haus gerannt und ist weggelaufen. Sie ist nicht zur Polizei, sie ist nicht zu ihren Eltern geflüchtet. Sie ist in der Gegend herumgelaufen und dann irgendwann wieder zurückgekommen. Ist das nicht der Beweis, dass da mehr war zwischen den beiden?», fragt Priklopils Mutter. Hat Natascha Kampusch am 23. August 2006 Wolfgang Priklopil also einfach verlassen? Die Theorie ist nicht allzu skurril – zumal aktenkundig ist, dass Kampusch in den acht Jahren ihrer Gefangenschaft unzählige Fluchtmöglichkeiten verstreichen liess.
Weniger Raum für Spekulationen lässt ein Überraschungsgeschenk, das Priklopil für Kampusch zu ihrem 18. Geburtstag bereithielt: Der Entführer liess eine Torte – auf ihren Wunsch in Form der Zahl 18 – von der Frau seines Freundes Ernst H. backen. Das Fest feierten die beiden allerdings alleine. Aus Aufzeichnungen geht hervor, dass der Entführer sein Opfer liebevoll «Bibi» nannte. Das Opfer nannte seinen Peiniger «Wolfi». Im Haus wurde ein Sparbuch gefunden, das Überweisungen mit «von Wolfi an Bibi» vermerkt (Dokument 6). Für die Torte soll sich Kampusch mit einem «Busserl» auf die Wange bedankt und «Danke, Wolfi» gesagt haben. Nach dem Tod ihres Entführers verabschiedete sie sich von seinem zur Obduktion aufgebahrten Leichnam und besuchte in der Folge auch sein Grab in Begleitung von Margit W., der Schwester von Ernst H. Das ist ebenfalls aktenkundig.
Priklopil wollte Natascha heiraten
Von Anfang an teilte das Entführungsopfer seinen Betreuern mit, dass sie im Bett ihres Peinigers schlafen durfte. «Sie gab dazu an, dass sie Geschlechtsverkehr hatten und sie diesen freiwillig vollzog», gibt die Polizistin Sabine Freudenberger am 29. August 2006 zu Protokoll. Kampusch selber sagte in einer ihrer ersten Einvernahmen, dass Priklopil sie Ende 1998 - als das Mädchen erst zehn Jahre und 9 Monate alt war - «behutsam fragte, wie weit sie aufgeklärt sei und ob sie wisse, was mit Männern los sei, die schon über einen längeren Zeitraum keinen regelmässigen Sexualkontakt mit Frauen hatten». (Dokument 13, 14)
Der Entführer habe Kampusch erzählt, dass sie ihm gehöre und dass er «schon immer eine Sklavin haben wollte». Gleichzeitig wollte er mit ihr eine Familie gründen und ihr dafür eine neue Identität besorgen. (Dokument 8) Auch Ernst H. kannte die Absichten seines Freundes: In seiner Vernehmung vom 13. November 2009 erzählt H., dass Priklopil während der Flucht gesagt habe, er habe sich überlegt, Kampusch zu heiraten (Dokument 9).
Bekam Natascha Kampusch eine Tochter?
Im Zuge der Ermittlungen tauchte immer wieder die Frage auf, ob Natascha Kampusch während ihrer Gefangenschaft ein Kind zur Welt gebracht hat. Man war bei der Durchsuchung des Verlieses auf eine Haarlocke und ein Buch zum Thema Säuglingspflege gestossen (Dokument 15). Die Aussage des Arztes, Dr. Karl Benes, der die 18-Jährige bereits am Tag nach der Flucht untersuchte, liefert das erste Verdachtsmoment: «Natascha fragte mich, wie lange ich eine Schwangerschaft nachweisen könne, und dann fragte sie, wie lange man eine Schwangerschaft nachweisen könne, wenn sie schon vorbei sei», gab der Mediziner am 25. August 2006 der Polizei an. Er erklärte ihr, dass man eine vorhanden gewesene Schwangerschaft im Blut noch eine gewisse Zeit nachweisen könne. Darauf habe Kampusch geantwortet: «Das ist eh egal, weil es schon lange her ist.» Dazu kommt, dass im Haus Heinestrasse 60 ein Puppenhaus vorgefunden wurde, das wegen seiner Grösse nicht
durch die Tür zum sogenannten Verlies transportiert werden konnte.
In den Aktenbergen findet sich auch das Bild und die Geburtsurkunde eines kleinen Mädchens, das im März 2003 in einer Privatklinik in Wien zur Welt gekommen ist. Zu diesem Material wollte sich keine offizielle Stelle in Wien äussern. Einzig Karl Kröll, der Bruder des verstorbenen Polizeiobersts Franz Kröll, wagt zu behaupten: «Ich glaube, dass der Vater der Priklopil ist.» Das Kind sehe diesem ähnlich, meint er. Wer die Mutter ist, kann er nicht sagen. Nach der amtlichen Geburtsurkunde ist es Margit W., die Schwester von Ernst H. – die zum Zeitpunkt der Geburt geschieden und 43 Jahre alt war.
Eine Geburt, aber kein Patientendossier
Besonders suspekt kommen Karl Kröll die Dokumentationsunterlagen zur Geburt vor: W. sei zwar in der Wiener Privatklinik, die in der Urkunde angegeben wird, als Patientin registriert, die dazu regelmässig angelegten Geburtsakten fehlen aber im Klinikarchiv. «Das ist sehr ungewöhnlich», sagt er und lässt Raum für weitere Spekulationen: «Die Haarlocke im Verlies ist für mich ein typisches Zeichen für eine Geburt.»
Den letzten Beweis könnte einzig ein DNA-Abgleich liefern. Doch solange die Staatsanwaltschaft zur Causa Kampusch kein neues Verfahren eröffnet, werden die Zweifel bestehen bleiben. Die offenen Fragen nach dem Kind blieben bisher in Österreich wegen des Opfer- und Persönlichkeitsschutzes weitgehend unbehandelt.
Der Schutz der Gesellschaft steht über Kampuschs Privatsphäre
Für den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs in Wien, Johann Rzeszut, ist dies aus isolierter Sicht des betroffenen Mädchens menschlich verständlich. Gibt es allerdings seriöse Anhaltspunkte dafür, dass einem Kind vor dem Hintergrund eines strafbaren Geschehens die leiblichen Eltern vorenthalten werden oder auch nur ein Elternteil vorenthalten wird, dann besteht sowohl familienrechtlicher als auch kriminalistischer Handlungsbedarf, letzterer insbesondere auch in Richtung Mehrtäterschaft. In diesem Fall stünden grundlegende Gesellschaftsinteressen und der Schutz der Gesellschaft vor einem oder allenfalls mehreren Komplizen des toten Täters über dem Interesse der Natascha Kampusch und des fraglichen Kindes am Schutz ihrer Privatsphäre.
Natascha Kampusch wollte keine Stellung zum Fall nehmen. Wolfgang Brunner, der ihre medialen Aktivitäten koordiniert, schrieb 20 Minuten Online: «Frau Kampusch gibt derzeit keine Interviews. Sie hat sich in hunderten Interviews zum Hergang ihrer Entführung geäussert, ebenso handelt ihre Biografie davon.»
Ernst H. - für den die Unschuldsvermutung gilt - nahm zum Fall keine Stellung. Sein Anwalt Manfred Ainedter sagte zu 20 Minuten Online: «Dazu können und wollen wir uns zurzeit nicht äussern.»
Margit W. - für die die Unschuldsvermutung gilt - konnte von 20 Minuten Online weder telefonisch noch per Mail erreicht werden.
*Namen der Redaktion bekannt
Video: Mathieu Gilliand/20 Minuten Online (Mitarbeit: Guido Grandt, Udo Schulze)