TattooKörperschmuck hat das Zeug zum Karrierekiller
Tattoos gelten als hip – und als Privatsache. Dennoch kann der Körperschmuck über den Zuschlag für einen Job entscheiden.
Sie stellen ihren Körperschmuck gern zur Schau: der Fussballer die tätowierte Engelsfigur, der Rockstar das Bibelzitat und der Cervelat-Promi die Initialen der grossen Liebe. Doch was ist mit dem Polizisten? Dem Bankberater oder der Verkäuferin? Für sie kann der Körperschmuck zum Karrierebremser werden – egal, ob er Jugendsünde ist oder Ausdruck eines aktuellen Lebensgefühls.
Wer beispielsweise Polizist werden möchte, hat mit Körperbemalung an Hals oder Arm viel schlechtere Chancen. «Tätowierungen, die beim Tragen eines Kurzarmhemdes sichtbar sind, werden nicht toleriert», schreibt die Stadtpolizei Zürich bereits in der Berufsbeschreibung. Restriktionen kennen aber auch Teile des Detailhandels, die Gesundheitsbranche oder die Finanzindustrie. So heisst es bei der Zürcher Kantonalbank: Bleibt das Tattoo fürs Auge unsichtbar, ist es reine Privatsache. «Ein auffälliges Tattoo ist bei Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt aber sicherlich unpassend», so Sprecher Igor Moser.
«Tattoos haben das Zeug zum Karrierekiller»
Einzelne Firmen sprechen die Tattoos bei Jobs mit direktem Kundenkontakt bereits im Bewerbungsgespräch an. Darunter sind auch die Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) «Damit können wir diesen Punkt gleich von Anfang an klären und es entstehen später keine Missverständnisse», sagt Personalchef Jörg Buckmann. Die Grundregel: Sichtbare Tattoos sind tabu.
Sind Tattoos also eine Karrierebremse? Konfrontiert mit dieser Frage geben sich die von 20 Minuten kontaktierten Firmen betont liberal. Der Tenor: Für Karriere und Aufstiegschancen sind die persönliche und fachliche Eignung ausschlaggebend. Pointierter äussert sich hingegen der VBZ-Personalchef: Auch wenn sich die Tattoos längst aus der Seemanns- oder Gefängnisecke entfernt haben, glaubt der Fachmann: «Tattoos haben immer noch das Zeug zur Karrierebremse oder gar zum Karrierekiller», so Buckmann. Das sei aber abhängig von der Hierarchiestufe und vom Tattoo selbst.
Erster Eindruck zählt
Klar ist: Bei Bewerbungsgesprächen zählt noch immer der erste Eindruck. Und um ihn zu korrigieren, gibt es keine zweite Chance. Sollen Bewerber darum ihre Tattoos fürs Bewerbungsgespräch abdecken? Karriereberaterin Anne Forster sagt auf dieser Frage: «Eine Tätowierung ist für viele Menschen Teil ihrer Persönlichkeit. Da muss der Bewerber selber die Frage beantworten, ob er einen Teil seiner Persönlichkeit zeitweise abdecken oder sogar entfernen möchte.»
Kein Problem sind Tattoos meist in Branchen, wo Modernität, Jugendaffinität und Trends grossgeschrieben werden, beispielsweise in der Sport-, Mode und Lifestylebranche. Hier gilt sichtbarer Körperschmuck als ästhetisch, cool und als Ausdruck der eigenen Persönlichkeit.
Gezeichnet fürs Leben
Die Tätowierung: Vom archaischen Symbol der Stammeszugehörigkeit bis zur Mainstream-Modeerscheinung der urbanen Jugend. Alle Artikel der Sommerserie zum Thema Tattoos finden Sie hier.
Schriftzüge als Tattoos kommunizieren natürlich umso mehr. Haben Sie Worte auf der Haut? Schicken Sie uns ein Foto davon mit der Bedeutung an community@20minuten.ch!
Darf der Arbeitgeber das sichtbare Tattoo verbieten?
Das Gesetz erlaubt dem Arbeitgeber, Kleidervorschriften und Weisungen zum Verhalten am Arbeitsplatz zu erlassen. Geregelt ist das im Obligationenrecht (Art. 321d OR). Vorschriften zum optischen Auftreten sind vor allem Berufen mit direktem Kundenkontakt üblich. Das Recht auf Kleidervorschriften kann auch mit der gesellschaftlichen Stellung des Unternehmens und den branchenüblichen Erscheinungsweisen begründet werden. Die unternehmensinternen Weisungen zum optischen Erscheinen können weitreichend sein und auch Piercings oder Tattoos betreffen. (sas)