Jungpolitiker bei Hitlergruss erwischt

Aktualisiert

In BuchenwaldJungpolitiker bei Hitlergruss erwischt

Am 23. Oktober will er für die Schweizer Demokraten in den Nationalrat. Nun taucht ein Foto auf, das den 28-jährigen Jonas Schneeberger in unappetitlicher Pose zeigt.

Jonas Schneeberger (links) auf dem abstossenden Foto aus der KZ-Gedenkstätte Buchenwald. (Bild: «SonntagsZeitung»)

Jonas Schneeberger (links) auf dem abstossenden Foto aus der KZ-Gedenkstätte Buchenwald. (Bild: «SonntagsZeitung»)

Sanft lächelt er von Platz 12 der SD-Nationalratsliste für den Kanton Bern. Doch hinter Jonas Schneebergers Lächeln schlummert eine düstere Vergangenheit. Die «SonntagsZeitung» publiziert in ihrer aktuellen Ausgabe ein Foto, welches das Wesen des 28-Jährigen enttarnt: In der KZ-Gedenkstätte Buchenwald, in der Nähe des Krematoriums, erhebt Schneeberger den Arm zum Hitlergruss - vor einem Bild von Opfern des Nationalsozialismus.

Schneeberger verharmlost gegenüber der «SonntagsZeitung» den Vorfall als Jugendsünde: «Ich liess mich damals mitreissen.» Die Bilder seien «2003 oder 2004» entstanden. Vom braunen Gedankengut habe er sich längst distanziert: «Ich bereue das. Heute bin ich verheiratet und habe einen Sohn.»

Prügeleien in Grenchen

Doch noch in den Jahren 2006 und 2007 sei Schneeberger an gewalttätigen Angriffen auf Ausländer in Grenchen beteiligt gewesen, schreibt das Blatt weiter. Aus dieser Zeit stammt auch ein Kommentar auf dem Blog «Grenchen.net»: «Jetzt beginnt der Krieg erst recht ... macht euch auf was gefasst ... Nationalisten gegen Ausländergewalt!!!». Der 28-Jährige bestreitet, den Eintrag verfasst zu haben. Linke hätten sein Profil gefälscht, um ihm damit zu schaden, lässt Schneeberger in der «SonntagsZeitung» verlauten.

Andreas Beyeler, Chef der Berner Sektion der Schweizer Demokraten, will nichts von dem Foto seines Kandidaten gewusst haben. Er sagte gegenüber der Zeitung, er wolle diese Woche das Gespräch mit Schneeberger suchen.

Weiteres Ungemach droht dem im Berner Oberland wohnenden Kabinenführer auch aus Deutschland: Die deutschen Behörden sind im Besitz des Fotos, das ihnen von einem Mitarbeiter der KZ-Gedenkstätte übergeben wurde. Im Mittelpunkt steht der Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, das «Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen». Es ist ein Offizialdelikt und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Deine Meinung zählt