Schlappe für Bush - Terrorliste illegal
Ein amerikanischer Bundesrichter hat die Befugnis von US-Präsident George W. Bush in Frage gestellt, ausländische Organisationen als terroristisch einzustufen.
Die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassene Verordnung dazu sei so unpräzise, dass sie als verfassungswidrig zu bewerten sei, erklärte Bezirksrichterin Audrey Collins in Los Angeles.
Das Urteil vom 21. November wurde am Dienstag veröffentlicht. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, vor der Entscheidung über mögliche Rechtsmittel werde die Urteilsbegründung geprüft.
Richterin Collins folgte der Argumentation der Organisation Humanitarian Law Project, die gegen die Terroreinstufung der Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) in Sri Lanka und der kurdischen PKK geklagt hatte. Die unbeschränkte Befugnis des Präsidenten zur Erstellung von Schwarzen Listen erinnere an die McCarthy-Ära, erklärte der Anwalt David Cole.
Die Entscheidung bedeutet, dass die US-Regierung nicht länger Vermögenswerte der LTTE und der PKK blockieren darf. Das Urteil habe keine direkte Auswirkung auf die mehreren hundert anderen als terroristisch eingestuften Gruppen, sagte Cole. Es stelle die Liste der Regierung aber auch grundsätzlich in Frage.
Für zulässig hielt die Richterin die Strafandrohung gegen Personen oder Gruppen, die als terroristisch eingestufte Organisationen mit Dienstleistungen unterstützen. Gegen diesen Teil der Entscheidung will das Humanitarian Law Projekt Berufung einlegen. (dapd)