Anwältin grüsste Hitler vor Gericht

Aktualisiert

Anwältin grüsste Hitler vor Gericht

Nach antijüdischer Hetze muss die frühere Verteidigerin des verurteilten Holocaust-Leugners Ernst Zündel für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie verabschiedete sich mit dem Hitlergruss vom Gericht.

Das Mannheimer Landgericht verurteilte die Rechtsanwältin wegen Volksverhetzung. Zudem wurde ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Sylvia Stolz ausgesprochen. Die 44-jährige Lebensgefährtin des Rechtsextremisten Horst Mahler hatte den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit im Prozess gegen Zündel bestritten.

Zündel war im Februar 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, der Höchststrafe für Volksverhetzung.

Der Vorsitzende Richter warf der Juristin ein «unhaltbares Menschen- und Geschichtsbild» vor: «Sie hat einen Hass gegen alles Jüdische entwickelt und reduziert das jüdische Volk auf einen machtgierigen Verbund mit Weltmachtanspruch.»

Die Anwältin wurde wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Sie drehte sich daraufhin zum Publikum um und zeigte den verbotenen Hitlergruss.

Die Verteidigerin habe «den Beruf des Rechtsanwalts missbraucht», sagte der Richter. Es bestehe die Gefahr, dass sie sich erneut wegen Volksverhetzung strafbar mache. «Die Öffentlichkeit muss vor der Verbreitung revisionistischer Thesen im Gewand anwaltlicher Verteidigung geschützt werden.»

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft sowie ein fünfjähriges Berufsverbot gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens verlangt. (sda)

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