Gewalt-Clip: «Pubertierendes Machogehabe»

Aktualisiert

Gewalt-Clip: «Pubertierendes Machogehabe»

Ein Musik-Video sorgt in Frankreich für rote Köpfe. Der Clip des Duos Justice zeigt pure Gewalt und ist im Netz für jeden zugänglich. In Frankreich schweigen die Politiker - in der Schweiz würde sich die Staatsanwaltschaft einschalten. Vom Netz nehmen lässt sich der Clip trotzdem nicht.

Tina Fassbind
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Tina Fassbind

1. Mai 2008 - während in Zürich und anderen Städten gerade Scharmützel zwischen Polizei und Chaoten ausgetragen wurden, stellte das französische Elektro-Duo Justice einen Musik-Clip ins Netz. Der Song zum Clip heisst «Stress» und er ist Programm: Die Bilder im Film zeigen rohe, ungefilterte Gewalt.

Verwüsten, verbrennen, verprügeln

Knapp sieben Minuten lang wird eine Gang afrikanischer und arabischer Jugendlicher bei ihren Kriegszügen durch die Pariser Banlieues verfolgt. Der Kameramann hält drauf, wenn die jungen Männer dreinschlagen. Er filmt, wie sie verwüsten, verprügeln, verbrennen. Dazu hämmert der Bass mechanisch aus dem Off.

Seit das Video aufgeschaltet ist, wird in Frankreich heftig über den Inhalt des Clips debattiert. Die französischen Fernsehsender haben gemäss Bericht im Tages-Anzeiger erklärt, dass sie den Clip nicht ausstrahlen werden. Und während sich die Politiker in Schweigen hüllen, wird das «Stress»-Video im Netz unkommentiert von einem Millionenpublikum konsumiert.

Vergleich mit Happy Slapping

«Wäre der Film auf einem Schweizer Server platziert, würde sich vermutlich die Staatsanwaltschaft einschalten», sagt Martin Boess, Geschäftsleiter der Schweizerischen Kriminalprävention, auf Anfrage von 20 Minuten Online. «Gewaltdarstellungen auf Filmen im Internet sind gemäss Artikel 135 im Strafgesetzbuch verboten. Die Behörden würden ermitteln, wer hinter dem Film steht, wer zu sehen ist und ob die Szenen echt sind oder nicht.» Boess vergleicht die dargestellten Szenen mit dem Phänomen Happy Slapping, wobei sich Jugendliche gegenseitig bei gewalttätigen Aktionen filmen. Er warnt vor dem Missbrauch dieser Bilder: «Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die solche Filme aufs Handy laden oder per Mail verschicken, machen sich strafbar.» Das gilt auch für den «Stress»-Clip.

Freie Meinungsäusserung verunmöglicht Einschreiten

Selbst wenn die Gesetzeslage in der Schweiz eindeutig ist: Gegen das Video kann nichts unternommen werden, weil es auf MySpace aufgeschaltet ist. «Dieser Server ist in Amerika beheimatet und dort gibt es das Recht auf freie Meinungsäusserung – auch im Netz. Genau dieses Problem stellt sich auch bei der Bekämpfung der Kinderpornografie: Die Bilder und Filme werden auch auf Surfern in den Staaten abgelegt, wo andere Gesetzgebungen gelten als in der Schweiz.»

Einfluss auf Jugendliche umstritten

Wie stark der Einfluss solch gewalttätiger Videoclips auf Kinder und Jugendliche ist, könne nicht genau gesagt werden, so Boess. «Das ist sehr umstritten. Ich persönlich glaube nicht, dass dieser Film die Kinder dazu ermutigt, gewalttätig zu werden. Trotzdem finde ich den Clip nicht gut und bin der Meinung, dass man ihn vom Netz nehmen müsste.»

Boess kritisiert vor allem den Umstand, dass die Bilder ohne Kommentar gezeigt werden: «Wenn der Clip wenigstens eine präventive Botschaft oder irgend etwas Positives am Schluss zeigen würde – eine Forderung, eine Haltung. Aber das ist nur destruktiv und hat mit Kunst gar nichts zu tun. Das ist nichts anderes als pubertierendes Machogehabe. Es ist eine Missachtung der Würde der Menschen, denen im Clip Gewalt angetan wird. Ein unhaltbarer Film.»

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