Passagierdaten: EU beugt sich dem Druck der USA
Die EU und die USA haben sich auf ein neues Abkommen zur Übermittlung der Daten von Flugpassagieren aus der EU in die USA geeinigt.
Dabei akzeptiert die EU die Weitergabe an verschiedene US-Sicherheitsbehörden.
Wie EU-Justizkommissar Franco Frattini am Freitag in Luxemburg erklärte, sollen die Fluggesellschaften künftig die Daten ans US- Ministerium für innere Sicherheit leiten. Dieses kann die Informationen an andere Amtsstellen, die sich mit Terrorbekämpfung beschäftigen, weiterleiten. Dazu gehört etwa die US-Bundespolizei FBI.
Datenschutz soll gewährleistet bleiben
Bisher hatte in der Regel nur der US-Zoll einen direkten Zugriff auf die Daten. «Wir akzeptieren, dass die Daten an andere Stellen weitergegeben werden unter der Voraussetzung, dass ein gleich hoher Datenschutz gewährleistet ist», erklärte Frattini.
Das Abkommen ist eine Übergangslösung, es soll bis Ende Juli 2007 gelten, wie die finnische Justizministerin Leena Luhtanen als Vertreterin der EU-Ratspräsidentschaft sagte.
Das System werde «unverzüglich» angewandt, ergänzte ein hochrangiger Vertreter der EU-Kommission. Es muss jedoch formell in der kommenden Woche noch vom EU-Ministerrat gebilligt und anschliessend von allen 25 EU-Staaten national ratifiziert werden.
Inhaltlich keine Änderung
Die EU setzte durch, dass die Fluggesellschaften die Passagierdaten künftig erst auf Anforderung der US-Behörden weitergeben sollen. Der «lange Arm der USA», wie es ein EU-Diplomat nannte, hat nun also keinen unmittelbaren Zugriff mehr auf die sensiblen Daten.
Die USA können bis zu 34 persönliche Daten erhalten, welche die Fluggäste in der EU beim Ticketkauf angeben. Dabei handelt es sich etwa um Kreditkarten- und Telefonnummern der Reisenden, aber auch Informationen zur Zahl der Gepäckstücke. An Zahl und Art der Daten sowie bei der Speicherdauer soll sich nichts ändern.
EU unter Druck
Bei den Verhandlungen stand die EU unter grossem Druck. Die Suche nach einem Kompromiss, der sowohl den europäischen Wunsch nach angemessenem Datenschutz als auch die Sicherheitsbedürfnisse der USA berücksichtigte, gestaltete sich schwierig.
Ende September konnte kein fristgerechter Abschluss erreicht werden. Seitdem erfolgte der US-Zugriff in einer juristischen Grauzone. Auch in der Nacht auf Freitag gab es erst nach neunstündiger Beratung eine Einigung.
Hintergrund der Verhandlungen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mai. Dieser hatte die von Datenschützern heftig kritisierte Übermittlung von Flugpassagierdaten durch EU- Airlines an US-Behörden wegen fehlender Rechtsgrundlage für ungültig erklärt.
Für die Schweiz hat das neue Abkommen zwischen der EU und den USA keine direkten Folgen, da Bern ein eigenes Abkommen mit Washington abgeschlossen hat. Dieses gilt noch bis September 2008. Sollten die USA eine Verlängerung oder ein neues, geändertes Abkommen anstreben, müssten sie das Bern bis kommenden März mitteilen.
(sda)