Arbeitsamt kann Frauen zur Prostitution zwingen

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Arbeitsamt kann Frauen zur Prostitution zwingen

Die deutsche Arbeitsmarktreform Hartz IV machts möglich: Gemäss den neuen Zumutbarkeitskriterien könnten langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.

Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln, berichtet die Berliner Zeitung «taz». «Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig», erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet. "Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln."

Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse, «warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen», fügt Garweg provozierend hinzu. «Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen.»

Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Claudia Falk eingestehen. «Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit», bestätigt sie, «da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen.» Trotzdem setzt sie auf Einsicht. "Es herrscht hoffentlich Konsens, dass dies nicht durchsetzbar ist."

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