Erleichterte Einwanderung nach Italien beschlosssen
Der italienische Ministerrat hat ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedet. Damit soll die legale Immigration gefördert werden.
Um legal nach Italien einwandern zu können, muss ein Immigrant mit einem institutionellen oder privaten «Sponsor» rechnen können. Institutionelle Sponsoren sind Unternehmerverbände, Gewerkschaften oder Lokalbehörden, die finanziell für die Immigranten bürgen können.
Als Alternative kommen einzelne Unternehmer oder Private in Frage, die dem Immigranten einen Arbeitsvertrag zusichern. Der Ausländer kann auch finanziell für sich selbst bürgen, wenn er beweist, genügend Mittel für seinen legalen Aufenthalt zu besitzen.
Das neue Gesetz sieht die Eröffnung von Arbeitsämtern im Ausland bei den Konsulaten oder internationalen Organisationen für Immigrationskandidaten vor. Die Kandidaten müssen über Italienisch- Kenntnisse verfügen.
Die Regierung wird dazu dreijährige Einwanderungsquoten festlegen. Bei Heimpflegerinnen, Facharbeitern und Managern können die Jahresquoten überschritten werden, wenn besonderer Personalbedarf besteht.
Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren legal in Italien leben, sollen wie EU-Bürger behandelt werden. Das bedeutet, dass sie an Wettbewerben für den Zutritt zu Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung teilnehmen dürfen.
Derzeit muss ein Immigrant die italienische Staatsbürgerschaft erhalten, um in der öffentlichen Verwaltung arbeiten zu können. Immigranten sollen auch wie EU-Bürger Zugang zur sozialen Fürsorge haben. Zugleich sollen die Auffanglager für Flüchtlinge schrittweise geschlossen werden.
(sda)