USA: Erst schiessen, dann fragen

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USA: Erst schiessen, dann fragen

Ein neues Gesetz zur Selbstverteidigung sorgt bei Richtern und Anwälten in 14 US-Staaten für Verwirrung.

Die Regelung geht davon aus, dass tödliche Gewalt gegen Angreifer grundsätzlich gerechtfertigt ist - bislang mussten Betroffene zunächst versuchen, der Konfrontation zu entkommen. Auf das 2005 in Florida eingeführte Gesetz berief sich auch Norman Borden, der wegen zweifachen Mordes vor Gericht gestellt und schliesslich freigesprochen wurde.

Borden war im vergangenen Jahr mit seinem Hund unterwegs, als drei Männer in einem Jeep auf ihn losfuhren. Der 44-Jährige feuerte durch die Windschutzscheibe, tötete den Fahrer und schoss daraufhin weiter. Er berief sich auf Selbstverteidigung, die Staatsanwaltschaft stellte ihn jedoch wegen Mordes vor Gericht - wenn auch nur halbherzig: Borden habe seine Rechte überschritten, indem er weiterhin geschossen habe, nachdem der Jeep bereits gestoppt habe, argumentierte Staatsanwalt Craig Williams zu Prozessbeginn. Nach Bordens Freispruch zeigte er sich jedoch erleichtert. Es sei ziemlich eindeutig gewesen, was in Bordens Fall das richtige Verhalten gewesen sei, erklärte der Staatsanwalt.

In anderen Prozessen geht die Verwirrung noch weiter: In Kentucky bot die Staatsanwaltschaft einem wegen Mordes Angeklagten eine Absprache an, weil es zu schwierig gewesen wäre, der Jury das Notwehr-Gesetz zu erklären. Richterin Sheila Isaac erklärte daraufhin, die Regelung habe das Parlament passiert, «ohne dass jemals ein einziger Anwalt einen Blick darauf geworfen hätte». Solche Notwehr-Gesetze sind in 14 US-Staaten gültig. (dapd)

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