MontreuxStraffere Zügel für Söldnerarmeen
Wenn Söldner in Konflikten Gräueltaten verüben, müssen sie nicht damit rechnen, vor internationale Tribunale gestellt werden. Denn für sie galten bis anhin andere Regeln als für reguläre Armeen. Jetzt sollen private Militärunternehmen sollen stärker kontrolliert werden.
Dem stimmten am Mittwoch in Montreux siebzehn Staaten zu. Diese Firmen werden künftig das humanitäre Völkerrecht respektieren müssen.
Zu den Unterzeichnerstaaten gehören unter anderen die USA, Grossbritannien, der Irak, Afghanistan und die Schweiz. Rechtlich gesehen ist die Vereinbarung nicht bindend. Dennoch zeigte sich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erfreut.
«Das Dokument von Montreux wird den Schutz von Zivilpersonen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, stärken», sagte Philip Spoerri, Direktor für Völkerrecht beim IKRK.
Er rief die Staaten auf, konkrete Massnahmen zu treffen, um Verletzungen des Völkerrechts durch private Unternehmen vorzubeugen. Gegen 15 000 «Söldner» waren während des Irakkriegs von den Koalitionskräften beschäftigt worden.
Unter Schweizer Leitung erarbeitet
Das Dokument von Montreux war seit 2006 während vier von der Schweiz organisierten Expertentreffen erarbeitet worden. «Wir sind sehr zufrieden», sagte Botschafter Paul Seger, Direktor für Völkerrecht im Aussenministerium (EDA). «Dies ist eine Premiere», unterstrich er.
Die einzuhaltenden Regeln sind in einem Katalog von 70 «guten Praktiken» festgehalten. Dass es sich nur um Empfehlungen handelt, schmälert für Seger die Verbindlichkeit nicht. «Denn das existierende Recht muss angewandt werden», betonte er und wies darauf hin, dass die Erarbeitung eines neuen Abkommens viel schwieriger gewesen wäre.
Strafverfolgung bei Missbrauch
Unter den konkreten Massnahmen wies Seger etwa darauf hin, dass die Vergangenheit von privaten Militärunternehmen und ihren Mitarbeitenden detailliert unter die Lupe genommen werden muss, bevor sie von einem Staat angestellt werden.
Bei Missbrauch sind sowohl die Staaten wie auch die Unternehmen verantwortlich, dass Mitarbeitende, welche strafbar oder illegal gehandelt haben, vor Gericht gestellt und bestraft werden. Opfer sollen entschädigt werden.
Mitarbeitende von privaten Unternehmen dürfen nicht in Offensiv- Operationen eingesetzt werden oder direkt an Kämpfen teilnehmen. Sie müssen zudem im humanitären Völkerrecht ausgebildet werden.
Botschafter Seger unterstrich insbesondere, dass diejenigen Staaten, welche am stärksten mit dem Problem konfrontiert sind -die USA, Grossbritannien und Irak - das Dokument unterzeichnet haben. «Dies gibt ihm eine Glaubwürdigkeit und Legitimation. Und wir hoffen, dass auch andere Staaten den Text noch unterzeichnen werden.» (sda)