Spielzeugpistole nur gegen Bewilligung

Aktualisiert

BaselSpielzeugpistole nur gegen Bewilligung

Gangster, Polizist oder Cowboy: Der Fasnachtstraum vieler Buben wäre nicht halb so cool ohne einen (Käpseli-)Revolver. Auf allzu authentische Spielzeug­waffen muss an den «drey scheen­schte Däg» aber verzichtet werden – seit Dezember unterstehen auch Imitationen dem Waffenrecht.

Coop etwa hat diem zwei «trügerischsten» Attrappen aus dem Sortiment gestrichen, wie Sprecher Karl Weisskopf auf Anfrage sagt. «Da es keine Richtlinien gibt, ist es schwierig abzuwägen», so Weisskopf. Der Kostümverleiher Kaiser in Aesch verlangt zur Sicherheit eine polizeiliche Bewilligung, bevor er eine Pistole oder ein Gewehr ausleiht. Die Polizei gibt sich kulant: «Wir nehmen sicher keinem kleinen Cowboy das Gewehr weg», so Polizeisprecher Martin Schütz.

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