Wirbel um Anti-Minarett-Initiative

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PlakatstreitWirbel um Anti-Minarett-Initiative

Absage aus Basel für die Befürworter der Anti-Minarett-Initiative: Ihr Wahlplakat darf wegen «rassistischen und diskriminierenden Inhalts» nicht ausgehängt werden. Auch in anderen Städten eckt das Plakat an; dort wagt man sich aber nicht auf die Äste hinaus und gibt den schwarzen Peter weiter.

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Der Entscheid des Basler Bau- und Verkehrsdepartements ist eindeutig: «Das Sujet ist ein klarer Verstoss gegen Paragraf 7 der Plakatverordnung.» Der Artikel verbiete Kampagnen mit «rassistischem oder Geschlechter diskriminierendem Inhalt». In Teilen verstosse das Plakat auch gegen die Bestimmung, dass ein Aushang nicht zu Hass oder Diskriminierung gegenüber Menschen anderer Hautfarbe, Ethnie oder Religion aufrufe. Das Abstimmungsplakat darf deshalb im Kanton Basel-Stadt nicht auf öffentlichem Grund hängen, wie «Tages-Anzeiger» und «Bund» schreiben.

Basel ist bisher die einzige Stadt, die die Anti-Minarett-Plakate verbietet. Doch die Plakate sorgen auch in anderen Städten für Diskussionen: In Bern und Zürich wurde das heikle Sujet von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) noch nicht zur Prüfung durch die Stadtbehörden vorgelegt. Dennoch hat sich zumindest in Zürich das zuständige Hochbaudepartement schon intensiv mit der provokativen Darstellung auseinandergesetzt. «Präventiv», heisst es aus dem Amt.

Verbot kontraproduktiv?

Ganz einfach ist der Entscheid nicht: Die Städte müssen abwägen zwischen freier Meinungsäusserung und der Rücksichtnahme auf religiöse Minderheiten; damit tun sich nicht alle leicht. Ausser Basel hat nur noch St. Gallen einen Entscheid getroffen: Die Stadt hat das Plakat ohne Diskussion erlaubt. «Wir vertreten da eine liberale Haltung», heisst es bei der zuständigen Gewerbepolizei. In Chur hingegen hofft man auf einen politischen Entscheid der Regierung und traktandiert das Plakat an der nächsten Regierungssitzung.

Eine klare Haltung hat Luzern: «Das Plakat wirbt nach Meinung der Sicherheitsdirektion in diffamierender und verunglimpfender Weise für das Minarett–Verbot.» Mit einem Verbot zögert man aber noch. Grund: Die zuständige SP-Stadträtin Ursula Stämmer-Horst will den Minarett-Gegnern nicht in die Hände spielen. Denn ein Verbot und die dadurch ausgelöste mediale Diskussion böten dem Komitee «eine zusätzliche Plattform». Stämmer spricht von einem «schwierigen Ermessensentscheid», den sie erst mit anderen Städten absprechen will. Deshalb hat Luzern zusammen mit Zürich ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) bestellt, das den Städten helfen soll. Die Stellungnahme zum umstrittenen Plakat wird bis Ende Woche erwartet. Für die meisten Städte dürfte der Bescheid entscheidend sein: Bern und Winterthur jedenfalls wollen sich an die Empfehlung halten, hiess es aus den zuständigen Behörden.

EKR-Präsident: «Plakat kann nicht verboten werden»

Klar scheint aber die Sachlage auch bei der EKR nicht: Präsident Georg Kreis bezeichnete die Kampagne in der «Tagesschau» als «gefährlich» und «eine pauschale Diffamierung der Muslime». Wenige Tage später sagte er gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung», dass dieses Plakat nicht verboten werden könne.

Die Hoffnung der Städte ruht dennoch auf dem EKR: So will Luzern trotz der Äusserungen von Kreis die Stellungnahme der gesamten Anti-Rassismuskommission abwarten und dann entscheiden. Laut EKR-Sekretärin Doris Angst wird die Kommission den Städten nebst der eigenen Haltung auch die Meinung internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie Gerichtsurteile abliefern. Das sei aber letztlich nur eine Entscheidungsgrundlage. «Den Entscheid selbst können wir den Städten nicht abnehmen», so Angst im «Bund». Präsident Kreis doppelte gegenüber der Nachrichtenagentur AP nach: Die Kommission sei der Ansicht, dass der gesellschaftliche Frieden dadurch gestört werde. Eine Empfehlung, wie mit den Plakaten umzugehen ist, wird sie aber nicht abgeben.

Minarett-Gegner sauer

Für den Präsidenten des Initiativkomitees, den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, ist das Basler Verbot ein Affront: «So können wir die Demokratie gleich ganz abschaffen.» Für Wobmann ist es ein politisch motivierter Entscheid, der sich als «Eigengoal» erweisen werde.

Anti-Minarett-Initiative

Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.»

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