Freispruch für Sekretär der Muslimgemeinde

Aktualisiert

Basler StrafgerichtFreispruch für Sekretär der Muslimgemeinde

Der Sekretär der Basler Muslimgemeinde soll das Schlagen von Ehefrauen gerechtfertigt haben. Das Strafgericht hat ihn nun freigesprochen – und sich auf die Meinungsfreiheit berufen.

Vor Gericht stand der 34-jährige Sekretär der Basler Muslimgemeinde wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit. Anklage erhoben hatte die Staatsanwaltschaft wegen Aussagen, die der Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel in der Dok-Sendung «Hinter dem Schleier - Muslim Report Schweiz» des Schweizer Fernsehens gemacht hatte. Er soll im Film das Schlagen von Ehefrauen gerechtfertigt haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess vom Freitagmorgen eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken. Dagegen verlangte die Verteidigung erfolgreich Freispruch. Der Gerichtspräsident befand, dass die umstrittenen Äusserungen des Angeklagten durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt seien. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, liess sie am Freitag offen. (sda)

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