Kälber geschändet: Tierquäler verurteilt

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Basel-LandKälber geschändet: Tierquäler verurteilt

Ein Mann, der in einem Landwirtschaftsbetrieb in Oberwil BL drei Kälber misshandelt hatte, ist vom Statthalteramt Arlesheim per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 21-jährige Pole wurde zudem aus der Schweiz ausgewiesen.

Das Statthalteramt geht von einem sexuellen Hintergrund der Tat aus. Zwar habe sich der Mann in rund vier Wochen Untersuchungshaft nicht zum Motiv der Tat geäussert. Bei einem der Kälber sei aber nachgewiesen worden, dass es zu sodomistischen Handlungen gekommen war, teilte die Behörde am Montag mit.

Der Angeschuldigte wurde nun wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verurteilt. Das Statthalteramt sprach eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen und eine Busse von 1500 Franken aus.

Das Amt für Migration verfügte zudem die Wegweisung aus der Schweiz und belegte den Mann mit einer zehnjährigen Einreisesperre. Er war schon 2007 auf zwei Bauernhöfen in der Schweiz als Hilfskraft tätig gewesen, damals aber ohne die nötige Arbeitsbewilligung.

Kein Bezug zu Quälerei-Serie von 2005

Auch jetzt hatte der Mann als Hilfskraft gearbeitet, allerdings nicht auf dem Hof, zu dem die Kälber gehörten. Aufgrund aufwändiger Abklärungen geht das Statthalteramt zudem weiterhin davon aus, dass der Mann nicht vor 2007 in der Schweiz gewesen sei und so mit der Tierquälerei-Serie von 2005 höchstwahrscheinlich nichts zu tun habe.

Die drei Kälber waren in der Nacht vom 30. auf den 31. August misshandelt worden. Eines starb auf der Weide, ein weiteres zwei Tage später. Laut Auskunft des Statthalteramts starb auch das dritte, dies aber nicht infolge der Tierquälerei. Zur Geldstrafe hiess weiters, das neue Strafrecht sehe in einem solchen Fall keine Haftstrafe vor. (sda)

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