Gericht muss über Minarett-Bau in Wangen entscheiden
Das Hickhack um den Bau eines Minaretts in Wangen bei Olten geht in eine neue Runde. Der Gemeinderat der solothurnischen Ortschaft beschloss, die vom Kanton erteilte Bewilligung beim kantonalen Verwaltungsgericht anzufechten.
Der Beschluss der Gemeinde-Exekutive fiel mit fünf zu null Stimmen bei einer Enthaltung, wie der Gemeinderat am Dienstag bekannt gab. Man sei mit der Begründung des kantonalen Bau- und Justizdepartements in mehrfacher Hinsicht nicht einverstanden. Hinzu kämen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die einen Weiterzug des Entscheids rechtfertigten.
Es geht um den Plan des lokalen türkisch-kulturellen Vereins, der auf dem Dach des in der Gewerbezone liegenden Vereinslokals ein sechs Meter hohes Minarett errichten möchte. Gegen das im September 2005 publizierte Bauvorhaben waren sieben Einsprachen eingegangen, darunter der reformierten und katholischen Kirchgemeinden. Auch eine Sammeleinsprache eines Privaten mit über 380 Unterschriften wurde eingereicht.
Die Bau- und Planungskommission der Gemeinde lehnte das Gesuch in der Folge als nicht zonenkonform ab, wurde aber im Juli dieses Jahres vom Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn zurückgepfiffen. Der Kanton begründete die Gutheissung der Beschwerde des türkisch-kulturellen Vereins unter anderem damit, dass die Liegenschaft gemäss der Bewilligung von 2003 auch als Gebetsstätte dienen dürfe. Der Bauverwalter der Gemeinde, Max Zülli, sieht im Vorgehen des Kantons jedoch die Gemeindeautonomie, konkret die Planungshoheit, verletzt. (dapd)