Wegen Kopftuch Sozialgeld gekürzt
Der Freiburger Kopftuchstreit kommt vors Kantonsgericht. Eine 50-jährige Somalierin hätte an einem Integrationsprojekt teilnehmen sollen, trat aber mit einem Tuch zur Arbeit an, das Kopf und Hals bedeckte.
Zudem weigerte sie sich, Männern die Hand zu geben. Daraufhin wurde sie heimgeschickt und die Stadt kürzte ihr die Sozialhilfe vorübergehend unter das Existenzminimum. «Damit ist ihr verfassungsmässiges Recht, sich nach den Gebräuchen ihrer Religion zu kleiden, verletzt worden», erklärt ihr Anwalt Rainer Weibel. Er sei enttäuscht, dass der Gemeinderat eine solche Diskriminierung angeordnet habe. Die Freiburger Stadtregierung ist hingegen der Meinung, man könne von Arbeitnehmern erwarten, ohne Kopfbedeckung und Schleier am Arbeitsplatz zu erscheinen. Auch das Oberamt war auf eine Beschwerde der Somalierin nicht eingetreten.
mar