Prostituierte sollen Freier einklagen dürfen

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Sex ohne BezahlungProstituierte sollen Freier einklagen dürfen

Auch Dirnen haben ein Recht auf Lohn. Dieser Meinung ist die Kommission des Berner Grossrats und will einen entsprechenden Artikel im neuen Prostitutionsgesetz verankern.

Die Prostituierten im Kanton Bern sollen zahlungsunwillige Freier künftig einklagen können. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats hat einen entsprechenden Passus ins neue Prostitutionsgesetz eingebaut, wie sie am Montag mitteilte.

Die heutige Situation sei - überall in der Schweiz - widersprüchlich, rief Kommissionspräsidentin Christine Häsler (Grüne) gegenüber der Nachrichtenagentur sda in Erinnerung. Prostitutierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt und entrichteten zum Beispiel Beiträge an die Sozialversicherung.

Doch wenn ein Freier nach dem Sex das vorher vereinbarte Entgelt nicht bezahle, könne die Prostituierte ihren Lohn nicht einfordern. Grund dafür ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts: Lausanne hält das zugrunde liegende Vertragsverhältnis für sittenwidrig und damit für nichtig.

Mit der Bestimmung «Das vorher vereinbarte Entgelt ... ist einforderbar» wolle die Kommission ein Zeichen setzen und das Gesetz in sich stimmig machen, sagte Häsler.

Der Antrag stammte aus den Reihen der Freisinnigen, wie die FDP mitteilte. «Ob man will oder nicht, entspricht die Prostitution der gesellschaftlichen Realität», schreibt die Partei in einem Communiqué. Der Staat müsse dafür sorgen, dass auch Prostituierte ihre Rechte wahrnehmen können.

Ja zur Bewilligungspflicht

Bei der weiteren Beratung des Gesetzes übernahm die vorberatende Kommission im Wesentlichen die Vorschläge der Regierung. So stellte sie sich hinter die Bewilligungspflicht.

Sie gilt für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services ebenso wie für Prostituierte, die anderen Frauen Räumlichkeiten für die Sexarbeit zur Verfügung stellen. Prostituierte, die alleine in einer Wohnung tätig sind, brauchen keine Bewilligung.

Widerstand der SVP

Mit dem Gesetz wird die Sexarbeit im Kanton Bern erstmals umfassend geregelt. Die SVP hätte es bevorzugt, einzelne Bestimmungen zum Prostitutionsgewerbe im Polizei- sowie im Handels- und Gewerbegesetz einzufügen. Der Nichteintretensantrag der SVP wurde aber deutlich verworfen.

In der Schlussabstimmung verabschiedete die Kommission den Gesetzesentwurf mit 11 Stimmen. Aus den Reihen der SVP gab es drei Gegenstimmen und eine Enthaltung, wie Kommissionspräsidentin Häsler auf Anfrage sagte. Das Gesetz kommt im November in den Grossen Rat und kann frühestens Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden. (sda)

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