SchleierverbotStadtfreiburger Sozialdirektorin muss nicht vor Richter
Die Stadtfreiburger Sozialdirektorin Marie-Thérèse Maradan muss im Zusammenhang mit einem Schleierverbot für eine Somalierin nicht vor einen Richter. Der Freiburger Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser ist auf eine entsprechende Strafklage nicht eingetreten.
Mooser begründete seinen Nichteintretensentscheid in einer Mitteilung vom Freitag damit, die Kleidervorschriften an die Adresse der Somalierin seien nicht diskriminatorisch gewesen. Die Frau war von der Stadt angewiesen worden, für ihre Arbeit in einem Arbeitseingliederungsprogramm ihr Foulard abzulegen.
In ihrer Strafklage vom vergangenen November warf die Somalierin der SP-Gemeinderätin ausser Rassendiskriminierung auch Amtsmissbrauch, versuchte Nötigung, Ehrverletzung und Amtsgeheimnisverletzung vor. Letzteres, weil Maradan vor dem Stadtparlament zum Fall Auskunft gab.
Auch auf diesen Vorwurf tritt Mooser nicht ein. Maradan sei dazu berechtigt gewesen, im Parlament Aussagen zu machen.
Ebenfalls nicht eingetreten ist Mooser auf die Gegenklage Maradans gegen die Somalierin. Die Politikerin hatte die Ausländerin wegen Verleumdung eingeklagt.
(sda)