FDP-ForderungDirnen sollen Lohn einklagen können
Die Berner FDP setzt sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen ein. Dafür nimmt die Partei sogar
in Kauf, sich gegen das Bundesgericht zu stellen.
Der Dirnenlohn ist nicht einklagbar: Dies urteilte das Bundesgericht und erteilte Prostituierten, die säumige Freier vor den Richter zerren, eine Abfuhr. Denn obwohl Prostitution in der Schweiz legal ist, gelten Verträge zwischen Prostituierten und ihren Kunden als sittenwidrig und somit als nichtig. «Das macht keinen Sinn», so FDP-Grossrätin und Fürsprecherin Katrin Zumstein. Im Kanton Bern verlange man ja sogar einen Businessplan von den Frauen – würden sie aber um ihren Lohn geprellt, weise man sie ab.
Darum will die FDP die Sittenwidrigkeit jetzt per Gesetz abschaffen. Dann wären von beiden Parteien vertragliche Leistungen einklagbar – jedoch nur finanzielle. Ein Recht des Freiers auf Sex schliesst Zumstein aus.
Landet diese FDP-Idee tatsächlich im Berner Prostitutionsgesetz, käme das einem Rüffel ans Bundesgericht gleich. «Es ist gewagt», räumt Zumstein ein. «Aber ich hoffe, das Gericht nimmt es zum Anlass, die Rechtsprechung anzupassen.»
Lob gibt es für diese Haltung von der Aids-Hilfe Schweiz: «Wir begrüssen jede Möglichkeit, die Situation der Sexarbeiterinnen zu verbessern», so Geschäftsführer Daniel Bruttin.