Milde Strafen für jugendliche Vergewaltiger

Aktualisiert

«Fall Schmitten»Milde Strafen für jugendliche Vergewaltiger

In der Affäre um den sexuellen Missbrauch junger Frauen in Schmitten FR liegen nun auch die Urteile gegen die vier zur Tatzeit minderjährigen Täter vor. Einer muss in ein Heim, einer kurz ins Gefängnis, zwei kommen mit einer bedingten Strafe davon.

Die höchste Strafe sprach die Jugendstrafkammer gegen einen heute 18 Jahre alten Mann aus, der 10 Monate Freiheitsstrafe aufgebrummt erhielt. Sie wurde aber zugunsten einer Einweisung in eine Erziehungsanstalt aufgeschoben.

Das sei die letzte Chance für den Mann, sagte Jugendrichter Arthur Lehmann am Dienstag vor den Medien in Freiburg. Die Verhandlungen fanden zuvor hinter verschlossenen Türen statt.

Der junge Mann wurde der mehrfachen, gemeinsam mit anderen begangenen Vergewaltigung im Fall Schmitten für schuldig befunden, dazu auch der versuchten sexuellen Nötigung im so genannten Fall Wünnewil. Er wurde auch wegen Delikten im Zusammenhang mit einem Angriff auf einen behinderten Mann in Schmitten verurteilt.

Die zweithöchste Strafe besteht aus einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, wovon der Betroffene zwei Monate absitzen muss, aber als Auszubildender von Halbgefangenschaft profitieren kann. Im Fall Wünnewil ging es um zwei Jugendliche, die in einer Toilette zwei Mädchen zu sexuellen Handlungen zwingen wollten.

Sechs Jugendliche vor Gericht

Insgesamt standen sechs Jugendliche vor der Freiburger Jugendstrafkammer. Zwei wurden wegen des Vorfalls in Wünnewil verurteilt, drei wegen des Angriffs auf den Behinderten. Nur einer der sechs ist in alle drei Vorfälle verwickelt.

Nach wie vor kein Urteil liegt gegen einen Jugendlichen vor, der im Fall Schmitten als einer der Haupttäter gilt. Das Bundesgericht muss sich dazu äussern, ob ein Jugend- oder ein normales Gericht für die Beurteilung seines Verhaltens zuständig ist. Allerdings ist er schon in sein Heimatland auf dem Balkan abgeschoben worden.

Erwachsene: Zwei Verfahren noch hängig

Der Fall Schmitten machte bei seinem Auffliegen im Frühling 2007 landesweit Schlagzeilen. Es ging hauptsächlich um die Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch einer zur Tatzeit 17- jährigen Bernerin in einer Wohnung. Die sexuellen Handlungen mit der jungen Frau wurden zum Teil gefilmt.

Das Strafgericht des Sensebezirks in Tafers hatte im März 2008 drei der vier zur Tatzeit erwachsenen Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen 18 und 42 Monaten verurteilt. Einer wurde freigesprochen. Zwei der drei Verurteilten haben das Urteil angefochten.

(sda)

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