19 Mal in einer Nacht geblitzt
Ohne Nummernschilder am Auto ist ein junger Mann aus Bolligen BE in der Nacht auf den 7. November 2004 absichtlich 19 Mal durch zwei Radarfallen gerast.
Für diesen «Seich» wurde er am Donnerstag mit vier Monaten Gefängnis bedingt bestraft. «Das war kein Lausbubenstreich», sagte Sven Bratschi, Strafeinzelrichter des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen, bei der Urteilseröffnung. Was sich in jener Nacht abgespielt habe, das sei «hölle-gfährlech» - für den Angeschuldigten selbst, für seine drei Mitfahrer sowie für unbeteiligte Drittpersonen.
Der damals 19-jährige Lehrling liess sich nach einem Party- Besuch in Bern mit sieben bis acht Gläsern Bier intus dazu überreden, in Ostermundigen und Bern an Radaranlagen vorbeizurasen. In Ostermundigen wurden die Partygänger 13 Mal geblitzt - mit übersetzter Geschwindigkeit von durchschnittlich 40 km/h innerorts.
In Bern wurden die jungen Leute 6 Mal geblitzt; da wurden Tempoüberschreittungen von 18 bis 40 km/h innerorts registriert.
Auf den Radarbildern war zudem zu erkennen, dass die beiden Mitfahrer und die Mitfahrerin während der temporeichen Fahrt regelrecht im Auto herumgeturnt sind. Sie hatten der Kamera zudem den Stinkfinger und den entblössten Allerwertesten präsentiert. Dafür müssen sich die drei zur Tatzeit Minderjährigen in seperaten Verfahren vor dem Jugendrichter verantworten.
Sicher gefühlt
Der Angeschuldigte und seine Mitfahrer hatten sich sicher gefühlt, unentdeckt zu bleiben, da sie die Nummernschilder am Auto abgenommen hatten.
Doch ein Polizeibeamter der Stadtpolizei Bern erkannte das Auto, als die Radarbilder in die Fahndung gekommen waren. Er hatte den Autolenker bereits am Vorabend kontrolliert. Der Angeschuldigte ist seither den Führerausweis los.
Schüchtern und zurückgezogen
Der junge Mann blieb während der Verhandlung weitgehend stumm und bestätigte die gemachten Angaben während der polizeilichen Befragung. Es tue im Leid, und er könne sich nicht erklären, weshalb er diesen «Seich» gemacht habe, sagte er zum Schluss.
Bei der polizeilichen Befragung hatte ein Beamter notiert, dass es ihm «schleierhaft ist, wieso sich dieser schüchterne und in sich gekehrte Mann zu dieser Tat hinreissen liess». In der Freizeit hört der Angeschuldige gerne Technomusik und engagiert sich in der Feuerwehr.
Auch wenn es sich beim Angeschuldigten nicht um einen «klassischen Raser» handelt, gehe es hier um eine «schlimme Angelegenheit»: Die Fahrten fanden innerorts, mit sehr hohem Tempo, unter Alkohleinfluss und massiv wiederholt statt, wie der Richter betonte.
Laut Bundesgericht ist ein einmaliges Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von über 30 km/h innerorts mit 40 bis 50 Tagen Gefängnis zu bestrafen.
Als Ersttäter habe er aber eine zweite Chance verdient, sagte der Richter weiter. Eine Strafe von vier Monaten Gefängnis bedingt und eine Busse von 1000 Franken plus Gerichtskosten von 800 Franken erachte er daher als angemessen.
(sda)