Roma-Familie: Vater und Sohn müssen das Land verlassen

Aktualisiert

Roma-Familie: Vater und Sohn müssen das Land verlassen

Der straffällige Familienvater und sein volljähriger Sohn, der Messerstecher von Horgen, beides Angehörige der Roma-Familie aus dem zürcherischen Rüschlikon, müssen die Schweiz verlassen.

Die Roma-Mutter mit ihren minderjährigen Töchtern sowie die volljährige Tochter mit ihrem Kleinkind können demgegenüber einstweilen in der Schweiz bleiben, wie die Asylrekurskommission verfügte.

Die Asylrekurskommission (ARK) musste insbesondere prüfen, ob den Familienmitgliedern eine Rückkehr in ihren Heimatstaat zuzumuten sei, heisst es in einer Mitteilung der ARK vom Donnerstag. Auf Grund der Situation der Roma im Kosovo, woher die Familie stamme, werde dies in allen Verfahren grundsätzlich verneint. Demgegenüber habe die ARK das deliktische und dissoziale Verhalten einzelner Familienmitglieder zu beurteilen und in eine Gesamtwürdigung das öffentliche Interesse an einer Rückschaffung gegen das private Interesse der Familie am weiteren Verbleib in der Schweiz abzuwägen gehabt.

Die ARK kommt zum Schluss, dass hinsichtlich des Familienvaters und des volljährigen Sohnes die Gründe für einen Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz überwiegen und wies deshalb deren Beschwerden ab. Die Beschwerden der volljährigen Tochter und ihres Kleinkindes sowie der Mutter mit den vier minderjährigen Töchtern hiess die ARK dagegen gut. Die ARK erachtete es auf Grund der ihr vorliegenden Berichte von Fachstellen und der bei Minderjährigen besonders zu berücksichtigenden Aspekte des Kindeswohls als angezeigt, ihnen nach der Trennung von ihrem Ehemann und Vater die als realistisch erscheinende Möglichkeit einer persönlichen Stabilisierung zu geben, heisst es.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sieht die Kommission von einer Herausgabe der Urteile ab. Wegen der zerrütteten familiären Situation sei das Beschwerdeverfahren in vier separate Verfahren getrennt worden, die nun koordiniert abgeschlossen wurden, schreibt die ARK weiter.

Beim Migrationsamt des Kantons Zürich lag der Entscheid der ARK zunächst nicht vor. Erst nach Vorliegen des schriftlichen Entscheides würden die nötigen Schritte in die Wege geleitet, hiess es auf Anfrage beim Migrationsamt.

Gut, dass endlich entschieden ist

In einer ersten Stellungnahme sagte Brigitte Gürtler, Gemeindepräsidentin von Rüschlikon, sie begrüsse die Signalwikrung des Entscheids. Er zeige der Öffentlichkeit, dass man in der Schweiz nicht ungestraft delinquieren und einfach bleiben könne.

Konkret ändere der Entscheid allerdings nichts für die Gemeinde, welche seit Jahren für die Familie aufkommt. Vater und Sohn seien ohnehin nicht mehr in der Wohnung, sondern in Gewahrsam der Justiz. Es sei nicht klar, ob sie sofort ausgeschafft würden oder erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung.

Man könne im Übrigen nicht voraussagen, wie sich der Entscheid auf die Familie auswirke. Sicher sei es ein tiefer Einschnitt, dass sie jetzt auseinander gerissen werde. Ob Vater und Sohn ihre Angehörigen nachkommen liessen, wenn sie einmal zurück in der Heimat seien, könne man nicht sagen.

Zu begrüssen sei auf jeden Fall, dass nun ein Entscheid gefallen sei, nachdem der Fall sehr lange bei der ARK hängig war, sagte Gürtler. Dieser Meinung waren auf Anfrage auch der Präsident der SP des Kantons Zürich, Martin Naef, sowie Alfred Heer, Präsident der SVP-Kantonsratsfraktion.

Naef begrüsste vor allem den differenzierten ARK-Entscheid. Gut sei, dass das Urteil festhalte, eine Rückkehr sei eigentlich nicht zumutbar, das öffentliche Interesse an einer Ausreise der beiden Männer wiege angesichts ihres Verhaltens aber schwerer. Die Familie sei ohnehin schon zerrüttet - es sei richtig, der Frau und den Töchtern die Gelegenheit zu einer Stabilisierung zu geben.

Alfred Heer erklärte, es sei erstaunlich, wie lange es gedauert habe, das «dissoziale Verhalten festzustellen». Dem SVP-Politiker geht der Entscheid nicht weit genug. Richtig wäre seiner Ansicht nach, die gesamte Familie aus der Schweiz zu weisen. Immerhin lebe sie von der Fürsorge. Eine Rückkehr wäre sehr wohl zuzumuten.

Die Roma-Familie aus Rüschlikon ist in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Der Familienvater wurde wegen häuslicher Gewalt gegen seine Frau im Dezember in Untersuchungshaft genommen. Sein Sohn sitzt wegen einer Messerstecherei im Dezember in Horgen ebenfalls in Untersuchungshaft. Eine 14-jährige Tochter hatte vor Monaten wegen tätlicher Angriffe auf gleichaltrige Mädchen für Schlagzeilen gesorgt.

Quelle: SDA/AP

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