Klares Ja zur Komplementärmedizin

Aktualisiert

Eidgenössische AbstimmungenKlares Ja zur Komplementärmedizin

Das Resultat fällt deutlich aus: Zwei Drittel der Bevölkerung stimmen dem Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin zu. Damit wird ein Teil der alternativen Heilmethoden wieder von der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt.

Das Resultat ist deutlich: Mit 67 Prozent sagt das Schweizer Volk Ja zur Komplementärmedizin. Alle Kantone stimmen der Vorlage zu. Am höchsten sind die Ja-Stimmen-Anteile in den Kantonen Genf und Jura mit gut 77 Prozent. Bei der angenommenen Vorlage handelt es sich um den parlamentarischen Gegenvorschlag zur Volksinitiative für die Komplementärmedizin. Diese zogen die Initianten zurück, so dass das Stimmvolk nur über den Gegenvorschlag entscheiden musste.

Volk macht Couchepins Streichung rückgängig

Nicht überrascht vom deutlichen Ja ist Rolf Büttiker, FDP-Ständerat und Co-Präsident des Ja-Komitees «Zukunft mit Komplementärmedizin». Er habe bereits im Abstimmungskampf gespürt, dass das Volk eine stärkere Alternativmedizin wolle. Ausschlaggebend waren für Büttiker die Behandlungsmethoden, aber auch die Kosten der Komplementärmedizin. Das Volk habe gemerkt, dass die Alternativmedizin in vielen Fällen günstiger sei als die Schulmedizin. Was die nächsten Schritte angehe, «ist der Auftrag des Volkes an den Bundesrat und das Parlament klar», sagte Büttiker. Die integrative Medizin solle gefördert, die fünf 2005 aus der Grundversicherung gekippten Methoden der Alternativmedizin wieder aufgenommen, nichtärztliche Therapeuten national anerkannt, komplementärmedizinische Heilmittel leichter erhältlich und die Lehre der Alternativmedizin auch für angehenden Schulmediziner obligatorisch werden. Damit hat das Volk den Schritt von Gesundheitsminister Pascal Couchepin rückgängig gemacht, der 2005 alternative Heilmethoden aus dem Katalog der Grundversorgung gestrichen hatte.

Sorgen wegen Kosten

Das Nein-Komitee nimmt das Resultat mit Besorgnis, aber ohne grössere Überraschung auf. Die Verfassungsgrundlage schaffe so viele Probleme wie sie Lösungen aufzeige, kritisierte der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi auf Anfrage der AP. So werde die Grenze zur Aufnahme von Leistungen in die Grundversicherung mit den heutigen Voraussetzungen der wissenschaftlichen Nachweisbarkeit neu definiert werden müssen. Ein Fachstreit sei vorprogrammiert, denn die Politik könne das Problem nicht lösen. «Das wird eine harte Nuss», sagte der Gesundheitspolitiker weiter. Es wolle wahrscheinlich niemand, dass eine «Wohlfühlmedizin in allen Schattierungen» von der Grundversicherung gedeckt werde, erklärte Bortoluzzi. Einmal mehr sei der Bevölkerung in der Sozial- und Gesundheitspolitik ein «ungedeckter Scheck» schmackhaft gemacht worden. Das böse Erwachen werde mit den massiv höheren Kosten kommen.

(sda/ap/mdr)

Neue Chance für alternative Heilmethoden

Das klare Ja zur Stärkung der Komplementärmedizin gibt der Forderung Schub, die 2005 nach sechsjähriger Versuchsphase gestrichenen fünf Methoden wieder kassenpflichtig zu erklären. Garantiert ist die Rückkehr in den Grundkatalog aber noch lange nicht.

Zur Diskussion stehen Homöpathie, Anthroposophische Medizin, Phythotherapie, Traditionelle Chinesische Therapie und Neuralthetrapie. Für die ersten vier dieser Methoden wurden schon vor der Abstimmung Vorgesuche gestellt. Die Fachgesellschaften wurden informiert, welche Unterlagen sie liefern müssen.

In ihrem Gesuch an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) müssen die Fachgesellschaften belegen, dass die Behandlungsmethoden den auch für die Schulmedizin geltenden gesetzlichen Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) entsprechen.

Ob die WZW-Kriterien erfüllt sind, prüft die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK). Unter ihren 20 Mitgliedern sind vorab die Ärzteschaft und die Versicherer, aber auch Versicherte, Kantone, Wissenschaft und medizinische Ethik vertreten.

Die Kommission empfiehlt dem Departement des Innern (EDI), ob die Leistungen in die Grundversicherung eingeschlossen werden sollen oder nicht. Das EDI entscheidet abschliessend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten die WZW-Kriterien für die Komplementärmedizin nicht mehr im bisherigen Sinne gelten, müsste das Krankenversicherungsgesetz geändert werden. (sda)

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