ALV-Revision widerspricht Völkerrecht

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AbstimmungALV-Revision widerspricht Völkerrecht

In rund einem Monat wird über die Revision der ALV abgestimmt. Bei einer Annahme müssen Arbeitslose bis zu 20 Tage auf ihr Geld warten - das verstösst gegen ein internationales Abkommen.

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Die Verlängerung der Wartefristen für Personen, die keine Unterhaltspflichten haben und mehr als 60 000 Franken verdienen, widerspricht laut Recherchen der «SonntagsZeitung» dem Abkommen Nr. 168 der International Labour Organization (ILO), einer Unterorganisationen der UNO. Die Schweiz hat das Abkommen 1990 unterzeichnet.

«Das Parlament hat hier einmal mehr völkerrechtswidrig Recht erlassen», konstatiert Jacqueline Chopard, Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Luzern.

Die Wartefristen werden im neuen Arbeitslosengesetz auf bis zu 20 Tage ausgedehnt, obwohl das ILO-Abkommen eine Höchstgrenze von 10 Tagen vorsieht. Der Konflikt mit dem Abkommen wurde im Parlament nur am Rande diskutiert und wird vom Bundesrat im Abstimmungsbüchlein ganz verschwiegen.

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