Bundesrat versinkt im Gerüchte-Sumpf

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Libyen-AffäreBundesrat versinkt im Gerüchte-Sumpf

Nach der Erklärung des Bundesrats vom Montag wuchern die Gerüchte zur Libyen-Befreiungsaktion weiter. Nun hat sich die Bundesanwaltschaft eingeschaltet.

Lukas Mäder
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Lukas Mäder

Die Indiskretionen zur geplanten Befreiungsaktion der Schweizer Geiseln in Libyen haben Folgen. Die Bundesanwaltschaft unterzieht die Sachlage einer näheren Prüfung, bestätigt Sprecherin Jeannette Balmer gegenüber 20 Minuten Online. Am Montag hatte Bundespräsidentin Doris Leuthard in einer Erklärung gesagt, dass diese Indiskretionen strafrechtlich relevant seien, da diese Sachverhalte höchster Geheimhaltung unterlägen. Eine Strafanzeige hat der Bundesrat aber bisher nicht eingereicht, sagt Bundesratssprecher André Simonazzi gegenüber 20 Minuten Online: «Derzeit liegt kein Entscheid vor, ob der Bund in dieser Sache Strafanzeige einreicht.»

Bereits am Freitag hatte Radio Television Suisse gestützt auf anonyme Quellen von einer geplanten Befreiungsaktion berichtet. Später veröffentlichten andere Medien weitere Details, bevor das Aussendepartement am Montag die Planung bestätigte. Diese Informationen betreffen geheime Kommandoaktionen und unterliegen dem Amtsgeheimnis. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses ist laut Strafgesetzbuch ein Offizialdelikt und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Die Erfolgsaussichten einer Strafuntersuchung sind aber gering.

Nimmt Levrat SP-Bundesrätin in Schutz?

Die jüngste unbestätigte Information zur Befreiungsaktion stammt von SP-Präsident Christian Levrat. Er sagte gegenüber Radio DRS, dass Hans-Rudolf Merz bereits im Januar 2009 über diese Pläne informiert worden sei. Levrat reagiert damit auf Vorwürfe, dass Aussenministerin Micheline Calmy-Rey (SP) und Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP), die die geheime Operation planten, den damaligen Bundespräsidenten Merz im August 2009 ahnungslos in die libysche Hauptstadt Tripolis reisen liessen. Woher Levrat die Informationen hat, ist unklar. Der SP-Präsident nimmt damit aber seine eigene Bundesrätin in Schutz, was den Verdacht aufkommen lässt, dass die Quelle aus dem Umfeld der Partei oder des Aussendepartements stammen könnte. Levrat war für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar.

Dubios bleibt auch die Rolle der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments, die Staatsschutz und Nachrichtendienste kontrolliert. Die GPDel sei relativ früh über «mögliche Unterstützungsmassnahmen des VBS zugunsten allfälliger Befreiungsaktionen» informiert worden, schreibt sie in einer Mitteilung. Sie habe in der Folge den Sachverhalt abgeklärt, Massnahmen ergriffen und deren Umsetzung begleitet, heisst es vage. GPDel-Präsident Claude Janiak (SP) wollte die Angaben nicht konkretisieren. Die GPDel hat laut Mitteilung insbesondere Wert auf den Einbezug des Bundesratskollegiums gelegt. Dieses war aber erst im Februar 2010 über die Aktion informiert worden, was zwei Schlüsse zulässt: Das Aussendepartement EDA und das Verteidigungsdepartement VBS begannen die Planung der Befreiungsaktionen nicht bereits 2008, wie in den Medien kolportiert wurde, oder die Verantwortlichen haben die GPDel anfangs nicht darüber informiert.

War der Sicherheitsausschuss informiert?

Diese Fragen setzen die verantwortlichen Stellen im EDA und im VBS dem Verdacht aus, nicht rechtmässig gehandelt zu haben. Die massgebliche rechtliche Grundlage, die Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA), sieht zudem vor, dass der Sicherheitsausschuss des Bundesrats die Gesuche um einen Armeeeinsatz vorberät. Darin sitzen neben den Vorstehern von EDA und VBS, die sowieso an der Planung der Befreiungsaktion beteiligt gewesen waren, auch die Vorsteherin des Justizdepartements, Eveline Widmer-Schlumpf. Ob Widmer-Schlumpf informiert gewesen war, will der Bund nicht sagen. Möglicherweise war aber der Sicherheitsausschuss nicht in die Planung involviert gewesen, was einem Verstoss gegen die VSPA verstossen hätte. Die VSPA sieht zudem vor, dass die Präsidenten der Aussenpolitischen und der Sicherheitspolitischen Kommission über Aktionen informiert werden.

Die jüngsten Indiskretionen zur Libyen-Affäre lassen den Bundesrat erneut in einem äussert schlechten Licht erscheinen. Der Verdacht kommt auf, dass die Nachrichtendienste ihre geheimen Aktionen nicht gemäss den rechtlichen Vorgaben geplant haben. Dass der Bundesrat keine Details der Befreiungsaktionen veröffentlichen will, ist verständlich. Doch die Fragen, wer wann was gewusst hatte, sollte er seiner Glaubwürdigkeit willen beantworten. Auch die Geheimdienste sind in der Schweiz einer demokratischen Kontrolle unterworfen.

Bundespräsidentin Doris Leuthard hat am Montag eine Erklärung des Bundesrats verlesen. Mehr Informationen gibt es nicht.

Rechtzeitige Information gefordert

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK) hat sich am Dienstag mit den jüngsten Entwicklungen in der Libyen-Affäre befasst. Bundespräsidentin Doris Leuthard und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey gaben Auskunft. Die APK-Mitglieder sehen jedoch weiteren Klärungsbedarf: «Es bleiben Fragen», sagte APK-Präsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) auf Anfrage. Offen sei weiterhin, wie weit die Pläne zur Befreiung der Geiseln gediehen seien.

Leuthard und Calmy-Rey haben sich laut Markwalder indes nicht widersprochen. Am Montag hatten APK-Mitglieder Widersprüche bemängelt zwischen den Äusserungen Leuthards vor den Medien und den Angaben von Calmy-Rey in der APK. Leuthard hatte in einer Erklärung davon gesprochen, dass ein Einsatzbefehl erteilt und wieder zurückzogen worden sei.

In der Sitzung vom Dienstag forderten die APK-Mitglieder laut Markwalder vor allem, künftig rechtzeitig informiert zu werden. Sie hätten ein Anrecht darauf, hielt die APK-Präsidentin fest. Im Übrigen sei die Kommission der Auffassung, dass es in erster Linie Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission (GPK) sei, die Vorgänge rund um die Pläne zur Geiselbefreiung zu untersuchen.

Aufgabe der APK sei es eher, sich mit der Normalisierung der Beziehungen zu Libyen zu befassen, sagte Markwalder. Die Kommission erörterte am Dienstag denn auch die Umsetzung des am 14. Mai beschlossenen Aktionsplanes. (sda)

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