Affäre GaddafiMerz war nicht zum Vertragsschluss berechtigt
Mit seiner in Libyen vorgebrachten Entschuldigung und der Unterzeichnung des umstrittenen Abkommens hat Bundespräsident Hans-Rudolf Merz seine Kompetenzen möglicherweise überschritten. Er handelte nämlich ohne Mandat des Bundesrats, wie er selber zugab.
Auch ein Bundespräsident könne aber nicht ohne Delegation des Gesamtbundesrats ein Abkommen unterzeichnen, sagte der Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Waldmann gegenüber Schweizer Radio DRS. Die Verfassung räumt ihm nämlich keine besonderen Kompetenzen ein: Der Bundespräsident hat vor allem repräsentative Aufgaben.
Juristische Konsequenzen dürfte die Kompetenzüberschreitung nicht haben. Laut Waldmann ist der Vertrag nämlich auch dann gültig, wenn er unter Verletzung schweizerischen Rechts zustande kam. Dies wenigstens dann, wenn die Gegenpartei - in diesem Falle Libyen - davon ausgehen durfte, dass Merz zur Unterzeichnung ermächtigt war.
Gegenüber der Nachrichtenagentur SDA hatte der emeritierte Freiburger Staats- und Völkerrechtler Thomas Fleiner schon am Freitag auf weitere juristische Probleme hingewiesen: So sei etwa die Zuständigkeit der Genfer Justiz ausgehebelt worden. Zudem müssten nach dem Wortlaut des Vertrags libysche Staatsbürger künftig privilegiert behandelt werden.
(sda)