Wie kommt die Waffe in den Kleiderschrank?

Aktualisiert

Wie kommt die Waffe in den Kleiderschrank?

Mit dem tödlichen Schuss aus einem Sturmgewehr in Zürich-Höngg stellt sich die Frage von neuem, ob die Armeewaffe in den Kleiderschrank gehört. Doch wie kam sie überhaupt dahin?

Daniel Huber
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Daniel Huber

Am 14. Juli 1789 stürmte ein wütender Mob das Zeughaus in Paris und erbeutete um die 30 000 Gewehre. So bewaffnet zog die aufgebrachte Menge zur Bastille, dem Pariser Stadtgefängnis. Mit dem Sturm der Bürger auf dieses Sinnbild der Unterdrückung durch das alte, aristokratische System unter König Ludwig XVI. begann die heisse Phase der Französischen Revolution.

Mit dem Ancien Régime gingen auch die stehenden Söldnerheere des absolutistischen Königreichs unter. Der «Citoyen-Soldat» der französischen Revolution verteidigte den Dreiklang der Revolution «Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit» als Bürger in Uniform zunächst gegen Klerus und Aristokratie im eigenen Land und dann auf den Schlachtfeldern Europas gegen die Armeen der Fürsten. Ab 1793, mit der «Levée en masse», waren die französischen Armeen Volksheere. Der bewaffnete Bürger galt demnach als Vorkämpfer der Demokratie.

Schon früher hatte der Zugang zu Waffen gesellschaftlichen Status begründet. Sklaven und Unfreien war die Waffe schon im Altertum verboten gewesen, und im Ancien Régime hatte der Adel die Waffenfähigkeit monopolisiert. Somit war die Forderung, das Recht des Waffentragens auf alle auszudehnen, ein demokratisches Anliegen. Die Parole der Demokratie lautete «allgemeine Volksbewaffnung» - jeder sollte Waffen tragen dürfen.

Das Second Amendement

Die Franzosen waren jedoch nicht die ersten. Bereits 1787 galten die Milizen in den jungen Vereinigten Staaten von Amerika als Garanten für die Freiheit von Despotie.

In Stein gemeisselt wurde der Grundsatz, dass jeder Bürger waffenfähig ist, dann im Dezember 1791: Das Second Amendment, der 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, garantiert das Recht auf das Tragen von Waffen. Es gehört, wie die übrigen ersten neun Verfassungszusätze, zur so genannten Bill of Rights, und lautet wörtlich:

«Da eine wohl organisierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.»

Heute noch beruft sich die US-Waffen-Lobby, die National Rifle Association, im Kampf gegen jede Verschärfung der liberalen amerikanischen Waffengesetze auf diesen Verfassungszusatz.

Lenin und die Schweiz

Auch in der Schweiz folgte man nach der Schaffung des modernen Bundesstaates 1848 diesem Grundsatz. Das schweizerische Heer wurde als Milizarmee konzipiert, in der man die militärische Entsprechung zur direkten Demokratie sah.

Das fiel auch dem russischen Revolutionär Wladimir Iljitsch Uljanow auf, als er in seinem Schweizer Exil das eidgenössische Milizheer studierte. Der Mann, der einige Jahre später als Lenin weltberühmt wurde, war vor allem davon beeindruckt, dass hier jeder Mann sein Gewehr zu Hause im Schrank stehen hatte - hier gab es bereits ein proletarisches Volksheer! Bald wurde ihm jedoch klar, dass mit diesen Arbeitern keine Revolution zu machen war.

Ein alter Zopf?

Das Recht auf Waffenbesitz und das Tragen einer Waffe ist heute in den meisten europäischen Staaten stark eingeschränkt und an strenge Bedingungen geknüpft. Der Staat mit seinem Gewaltmonopol zieht hier dem Individuum enge Grenzen.

Auch in der Schweiz mit ihrer Tradition der Armeewaffe im Kleiderschrank ist die Tendenz spürbar, die Waffen stärker aus dem privaten Bereich herauszulösen. Bereits ist die Abgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige abgeschafft worden. Und auch die Praxis der Abgabe von Dienstwaffen dürfte nach dem Todesfall in Zürich-Höngg in nächster Zeit stark unter Druck kommen.

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