Verteidigung fordert Freispruch

Aktualisiert

Fall KachelmannVerteidigung fordert Freispruch

Der Kachelmann-Prozess steht vor dem Abschluss: Die Verteidiger rund um Johann Schwenn verlangen einen Freispruch für den Angeklagten. Zudem soll Kachelmann entschädigt werden.

von
feb

Alice Schwarzer und Star-Anwalt Johann Schwenn zum Tag, an welchem die Verteidigung das Wort hat.

Eine Woche nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft schlug am Landgericht Mannheim heute die grosse Stunde von Jürg Kachelmanns Verteidigung in der Person von Pflichtverteidigerin Andrea Combé und Staranwalt Johann Schwenn. In ihren Plädoyers liessen sie über ihre Forderungen keinen Zweifel aufkommen: Einen vollständigen Freispruch ihres Mandanten. Folgerichtig pochte Verteidiger Schwenn am Ende seiner Rede neben dem Freispruch auch auf eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und eine juristische Verfolgung der Nebenklägerin – Kachelmanns langjährige Geliebte Sabine W. - wegen der falschen Verdächtigung, mit der sie den ganzen Prozess ins Rollen gebracht habe. «Es gibt nicht einen Sachbeweis, auf den sich die Anklage stützen könnte», so Schwenn. Kachelmann sagte auf die Frage, ob er ein letztes Wort wünsche: «Nein danke.»

Schwenn konzentrierte sich bei seinen Ausführungen auf das in seinen Augen Grundsätzliche. In angriffiger Manier verteilte er Breitseiten gegen ziemlich alle am Prozess Beteiligten – die Nebenklägerin, das Richtergremium, die Presse und insbesondere die Staatsanwaltschaft. Diese musste sich Sätze wie «Sie hatten von Anfang an nicht den geringsten Anhaltspunkt gegen den Angeklagten» oder «Warum plädieren Sie denn schon schlecht, wenn Sie von der Schuld des Angeklagten so überzeugt sind?» anhören. Kurz: Man müsse von einem «Totalausfall der Staatsanwaltschaft» sprechen.

Die «Zweifel»-Strategie

Ganz anders Kachelmanns Pflichverteidigerin Andrea Combé am Vormittag. Über dreieinhalb Stunden lang bemühte sie sich mit detaillierten Angaben beim Richtergremium Zweifel an der staatsanwaltschaftlichen Version des angeblichen Tatablaufs und an den Zeugenaussagen von Nebenklägerin Sabine W. aufkommen zu lassen.

Punkt für Punkt ging Combé die angeblichen Tatbeweise der Staatsanwaltschaft durch und beendete jeden einzelnen mit den Worten: «Es gibt keine objektiv bezogene Beweismittel, welche die Angaben von Sabine W. stützen.» Die vorgelegten «Beweise» seien ungenügend.

Wie wurde das Messer eingesetzt?

Als Erstes ging Combé auf die «Anordnung» von Blut und Sperma auf dem Bett ein. Solches sei sehr wohl gefunden worden, es weise aber nichts darauf hin, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich gewesen sei.

Der zweite Punkt - ein grosser Streitpunkt - ist das Messer. Laut der Verteidigung lassen die Gutachten und DNA-Analysen keine Schlüsse zu, wie das Messer eingesetzt wurde und vor allem nicht, dass es so eingesetzt wurde, wie Sabine W. dies geschildert hat. «Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen», sagte Combé. Der 38-Jährigen warf die Anwältin vor, sie habe «ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst».

«Sabine W. log mehr als einmal»

Ein Tampon war ein weiterer Punkt, der behandelt wurde. Kachelmann habe diesen zwar «entfernt». Dies sei aber nicht gewaltsam geschehen und vor dem Fall bereits mehrere Male so gehandhabt worden.

Weiter ging Combé auf die Verletzungen am Hals von Sabine W. ein. An vieles habe sie sich nicht erinnern können, was ihre aktenkundige Version in Frage stelle. Ähnliches gelte für die Hämatome an ihren Beinen.

Nach einer kurzen Verhandlungspause – Combé hielt ihr Plädoyer in einem atemberaubenden Tempo – ging die Pflichtverteidigerin auf die zahlreich erstellten und vom Gericht konsultierten Gutachten ein. Aufgrund dieser sei klar nicht davon auszugehen, dass Sabine W. nach der angeblichen Tat unter einer posttraumatischen Störung litt, durch welche ihre Erinnerungslücken bezüglich des genauen Ablaufs des Geschehens zu erklären seien. Die Praxis zeige, dass sich Opfer von Gewaltverbrechen gerade an den Kernablauf einer Tat äusserst präzise erinnerten – bei Sabine W. sei aber genau das Gegenteil der Fall. Sie habe die mutmassliche Tat selbst nur «detailarm» beschreiben können, an andere, unwichtige Punkte habe sie hingegen eine äusserst lebhafte Erinnerung.

«Warum kehrte Sabine W. so rasch in die Wohnung zurück?»

Auch die Aussagekonstanz von Sabine W. bemängelte Combé: Sie habe sich in den verschiedenen Einvernahmen immer wieder in Widersprüche verstrickt. Ungewöhnlich sei auch, dass Sabine W. bereits am Morgen nach der angeblichen Vergewaltigung wieder in ihre Wohnung zurückgekehrt sei. Laut Combé zeigt die Erfahrung nämlich, dass Opfer von Gewaltverbrechen lange nicht mehr an den Tatort zurückkehren können.

Nicht zuletzt entlaste Kachelmanns Verhalten nach der «Tat» den Angeklagten: Er sei «völlig normal» zum Flughafen Frankfurt gegangen und sechs Wochen später – ohne in der Zwischenzeit mit Sabine W. Kontakt gehabt zu haben – wieder dorthin zurückgekehrt. «Glauben Sie, dass er dies getan hätte, wenn er gewusst hätte, dass dort die Polizei auf ihn wartet?», fragte Combé rhetorisch in die Runde.

Schliesslich liege den schweren Vorwürfen von Sabine W. ein klares Motiv zugrunde: Rache und Hass. Sie habe nie damit gerechnet, dass Kachelmann sie verlassen würde, als sie ihn nach langem Zögern endlich auf seine Parallelbeziehungen ansprach. Aus unbändiger Wut habe sie also entschieden, nach dem Prinzip «du hast mich vernichtet, so vernichte ich auch dich» zu handeln. Kachelmann ist angeklagt, seine Ex-Geliebte Sabine W. vergewaltigt zu haben.

Vom Kachelmann-Prozess berichtet 20-Minuten-Online-Reporter Antonio Fumagalli.

Eine Nacht, zwei Versionen

Die 38-jährige Radiomoderatorin Sabine W. beschuldigt Wettermoderator Jörg Kachelmann, sie am 9. Februar 2010 nach einem Streit in ihrer Wohnung mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann hingegen sagte in seiner einzigen Aussage, die er am 24. März 2010 vor dem Ermittlungsrichter machte, sie hätten einvernehmlich Sex gehabt. Danach habe es einen Streit gegeben und er habe seine vielen Parallelbeziehungen gestanden. Sie hätten sich in der Nacht einvernehmlich getrennt und er sei am Folgetag zu den Olympischen Spielen nach Vancouver geflogen.

Die Glaubhaftigkeit von Sabine W. ist höchst umstritten. Die Ex-Freundin hat zwar den Streit in dieser Nacht ausführlich geschildert, beim Vergewaltigungsgeschehen aber zahlreiche Erinnerungslücken. Die Aussagepsychologin liess es in ihrem Gutachten offen, ob ihre Tatschilderung auf tatsächlichem Erleben beruht oder nicht. Gelogen hatte die 38-Jährige tatsächlich allerdings im Vorfeld: Sie hatte in der fraglichen Nacht Kachelmann mit einem Flugticket konfrontiert, das seinen Namen und den einer anderen Frau trug. Flugschein und ein Schreiben mit dem Satz «Er schläft mit ihr» habe an diesem Tag im Briefkasten gelegen, sagte sie ihm. Dass sie das Ticket schon Monate vorher anonym erhalten und den zusätzlichen Satz selbst geschrieben hatte, verschwieg sie ihm. Ebenso, dass sie unter falschem Namen bereits Kontakt zu der Nebenbuhlerin aufgenommen hatte. Bei ihrer Anzeige am folgenden Morgen blieb sie bei dieser falschen Version. Erst zwei Monate später korrigierte sie nach den entsprechenden Ermittlungen der Polizei die falsche Vorgeschichte.

Verletzungen sind kein sicherer Beweis

Sabine W. hatte am Morgen nach der angeblichen Tat Verletzungen am Hals und ausgedehnte blaue Flecke an den Oberschenkeln. Vor allem diese Verletzungsspuren dürften für die Vertreter der Anklage entscheidend sein. Dass die Halsverletzungen von dem angedrückten Messer stammen - wie sie angibt - , ist laut Gutachten möglich, aber nicht sicher. Auch am sichergestellten Messer gibt es keine eindeutigen Beweise. Die Frau gibt an, sie habe nach der Tat aufgeräumt und das Messer noch einmal angefasst. Auf dem Griff befindet sich eine Mischspur, die Kachelmann nicht eindeutig zuzuordnen ist.

(AP)

Wie kann der Prozess ausgehen?

Das Gericht hat im Prozess gegen Jörg Kachelmann zwei Möglichkeiten: Entweder die Richter verurteilen den Wettermoderator oder sie sprechen ihn frei. Bleiben den Richter nach den Plädoyers noch Zweifel, müssten sie Kachelmann aus Mangel an Beweisen freisprechen. Diesen Freispruch wird gerne Freispruch zweiter Klasse genannt.

Im Falle einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft.

Im Falle eines Freispruchs hat er Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Höhe wird aufgrund des erlittenen Vermögensschadens errechnet. Der Wettermoderator könnte also den Ausfall von Moderationen und Aufträgen einverlangen. Hinzu kommt ein allfälliger Schadenersatz, welchen Kachelmann einklagen müsste. Dies ist allerdings - im Falle eines Freispruchs sehr wahrscheinlich - sein Anwalt hat es jedenfalls bereits angekündigt.

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