Keine RevisionJörg Kachelmann ist definitiv freigesprochen
Der Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin zogen ihre Anträge auf Revision zurück.
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich nicht weiter vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin zogen am Freitag ihre Anträge auf Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit sei der Freispruch rechtskräftig. Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, wollte sich auf Anfrage nicht zu den Gründen für den Rückzug seines Antrags äussern.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim sieht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe «keine genügenden Erfolgsaussichten» für eine Revision vor dem Bundesgerichtshof. Im Revisionsverfahren würden Urteile ausschliesslich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern kontrolliert, heisst es in einer Erklärung der Behörde. «Solche Fehler enthält das Urteil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht», lautet die Begründung.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts komme in ihrer Begründung «mit nachvollziehbaren Argumenten» zu dem Ergebnis, dass sie sich «nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit» von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Folglich musste er aus Sicht der Kammer nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen werden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Jörg Kachelmann selbst hat seinen definitven Freispruch auf Twitter bereits vermeldet. Der Wettermoderator schrieb seinen Followern: «Danke für die Gratulationstweets.»
Kachelmann war Ende Mai aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Seine Ex-Freundin, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatte ihn beschuldigt, sie im Februar 2010 mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Gegen das Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Revision eingelegt. (sda/dapd)